Abschreibungen
Abschreibungen sind ein wichtiges Instrument des betrieblichen Rechnungswesens. Sie zeigen planmäßige, aber auch ungeplante Wertminderungen von Vermögensgegenständen auf. Die Abschreibung bezieht sich grundsätzlich auf einen bestimmten Zeitraum, für gewöhnlich das Buchhaltungsjahr. Egal aus welchem Grund eine Wertminderung entstanden ist – Alterung, Unfallschaden, usw. -, der Abschreibungsbetrag wird als Aufwand in der Gewinnermittlung verbucht. Eine Abschreibung beginnt an dem Zeitpunkt, an dem der Vermögensgegenstand betriebsbereit ist. Ob er tatsächlich bereits Anwendung findet, ist unerheblich. Erst beim Ausscheiden des Gegenstandes aus dem Betrieb endet die Abschreibung. Der Grund hierfür ist nicht wesentlich. Es kann sich sowohl um einen Verkauf, eine Verschrottung oder einen Verlust handeln. Da es verschiedene Arten der Abschreibung gibt, sollte die passende Variante mit dem Steuerberater abgesprochen werden.
Fehler in der Handhabung der Abschreibungen eines Unternehmens sind nicht alltäglich. Jedoch kann es aufgrund der verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten zu Auseinandersetzungen mit dem Steuerberater kommen. Die rechtliche Situation stellt sich jedoch nicht als einfach dar. Dies liegt sowohl am deutschen Steuerrecht, aber auch an den wirtschaftlichen Grundlagen, die einzuhalten sind. Daher ist die Hilfe eines Rechtsanwalts für Abschreibung eine gute Empfehlung. Er kennt sich sowohl im wirtschaftlichen als auch im steuerrechtlichen Bereich aus. So ist der Anwalt für Abschreibung nach Durchsicht der Akten in der Lage, die Argumentation beider Beteiligten zu analysieren. Hierdurch ist er fähig, beide Seiten sowohl über das für das Unternehmen beste Abschreibungsverfahren zu informieren als auch die Unstimmigkeiten zwischen den Parteien bei zu legen. Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation, sollten Sie sich nicht scheuen, die Hilfe des Fachmanns anzunehmen.