Strafanzeige
Eine Strafanzeige kann von jedermann gestellt werden, der die Auffassung vertritt, dass eine Straftat begangen wurde. Dies kann somit ein Nachbar sein, der eine Strafanzeige stellt, weil er der Überzeugung ist, dass von einem Anwohner etwas Gesetzwidriges getan wurde und natürlich auch ein Zeuge einer Straftat. Es kann aber auch eine anonyme Strafanzeige gestellt werden. Die Strafanzeige ist die Mitteilung an die Behörden der Strafverfolgung, also meist der Polizei. Auch die Selbstanzeige ist möglich, zum Beispiel im Fall der Steuerhinterziehung. Hier ist sie sogar hilfreich, denn falls noch keine Ermittlungen eingeleitet wurden, garantiert die Selbstanzeige Straffreiheit.
Es besteht jedoch keine Pflicht zur Anzeige einer Straftat. Vollzugsbeamte allerdings sind zur Anzeige einer Straftat verpflichtet. Sollte es sich um ein kleineres Vergehen handeln, kann zuerst auch eine Verwarnung erfolgen.
Wurde die Strafanzeige erst einmal gemacht, kann sie nicht mehr zurück genommen werden. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen dafür, eine Strafanzeige anonym zu machen, also schriftlich oder per Telefon ohne Nennung ihrer Personalien. Seit einiger Zeit kann in elf deutschen Bundesländern auch online über das Internet eine Strafanzeige gestellt werden.
Sobald ein Anfangsverdacht besteht, sind die Behörden der Strafverfolgung, also Polizei und Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, einer Strafanzeige nachzugehen. Ein Beschuldigter sollte sich also am besten an einen Anwalt für Strafanzeige wenden, wenn er beschuldigt wird. Ein Anwalt für Strafanzeige steht dem Beschuldigten von Anfang bis zum Ende der Ermittlungen und einer etwaigen Gerichtsverhandlung bei. Er kann versuchen, die Unschuld seines Mandanten zu beweisen, oder, falls es zum Beispiel einen Mangel an Beweisen gibt, darauf plädieren, das Verfahren einzustellen. Sollte der Beschuldigte aber verurteilt werden, drohen ihm Strafen gemäß seiner Tat und dem Strafgesetzbuch.