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Handyverstoß AKTUELLE GESETZGEBUNG Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu | Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. | Länder begrüßen Bußgelderhöhung Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Setzt sich jemand alkoholisiert ans Steuer, um wegen einer plötzlichen, schmerzhaften Erkrankung schnellstmöglich ein Krankenhaus aufzusuchen, so macht er sich nur dann nicht strafbar, wenn es keine andere Möglichkeit gab, das Krankenhaus zu erreichen. Dies berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Dezember 2007 (AZ: 1 Ss 339/07). Ein Mann bekam während einer Weinprobe einen Harnverhalt. Bei dieser schmerzhaften und gefährlichen Erkrankung kann der Urin nicht mehr auf natürlichem Wege abgeführt werden. Der Mann hatte bereits einmal einen Harnverhalt erlitten, daher setzte er sich trotz Alkoholkonsums ins ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke. 2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf. 3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt! 4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen
Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen. Kläger und Beklagter waren beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten "Geschwindigkeitsprüfung". Während des Wettbewerbs versuchte der Beklagte mit seinem Fahrzeug in einer Kurve das Fahrzeug des Klägers links zu überholen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und drehte sich auf die Fahrbahn zurück. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Das ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Wer mit seinem Pkw auf einen privaten Parkplatz rangiert, darf nicht auf ein gefahrloses Befahren vertrauen. Er kann daher vom Eigentümer des Parkplatzes in der Regel keinen Schadensersatz verlangen, wenn er sein Fahrzeug beispielsweise an einer Metallabsperrung beschädigt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 29. September 2008 (AZ: 33 S 70/08) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger wollte vor einem Restaurant mit seinem Auto rückwärts in eine Parkbucht stoßen. Um sich das Rangieren zu erleichtern, fuhr er erst vorwärts auf einen gegenüberliegenden Mitarbeiterparkplatz eines städtischen Betriebes. An diesem war nicht nur das Schild "nur für ... weiter lesen
JENA (DAV). Autofahrer sollten bei Dunkelheit vor allem außerorts unbedingt ?auf Sicht? fahren. Mit der Anforderung, man müsse jederzeit auf der überschaubaren Wegstrecke anhalten können, stellt die Rechtsprechung auch im Fall schlecht sichtbarer Hindernisse hohe Hürden auf, wie ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts zeigt. Es wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht. In dem Fall war ein Personenwagen auf einer Bundesstraße nachts gegen eine Kuh geprallt. Der Fahrer starb bei dem Unfall, die Beifahrerin wurde schwer verletzt. Sie klagte nun gegen die Versicherung des Fahrers sowie gegen die Halterin der Kuh und hatte damit Erfolg. Der verstorbene ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer bei der Polizei falsche Angaben zu einem Unfall macht, setzt auch den Schutz durch seine Kasko-Versicherung aufs Spiel. Darauf haben die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) aufmerksam gemacht. Sie verwiesen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken. In dem entschiedenen Fall hatte ein Mann eine Kollision verursacht. Bei der Unfallaufnahme gab seine Lebensgefährtin aus Rücksicht auf das Flensburger Punkte-Konto ihres Freundes an, sie sei gefahren. Eine Blutprobe bei ihr ergab 1,1 Promille. Bei dem Mann rochen die Beamten ebenfalls Alkohol, verzichteten aber auf weitere Maßnahmen, weil er ja angeblich nicht am Steuer gesessen hatte. ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Ein Unfallgeschädigter muss keine Marktforschung nach dem günstigsten Tarif betreiben, wenn er sich als Ersatzfahrzeug einen Mietwagen nimmt. Dies gilt zumindest für eine vorhersehbare Mietdauer von nicht mehr als 14 Tagen, entschied das Amtsgericht Dresden. Das entsprechende Urteil wurde von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ( DAV) mitgeteilt. In dem Rechtsstreit war die Haftung des Unfallverursachers unstreitig. Dessen Versicherung machte lediglich geltend, sie wolle die Mietwagenkosten nicht in voller Höhe übernehmen, weil vor Ort ein vergleichbares Mietfahrzeug günstiger zu haben gewesen wäre. Das Gericht hielt die Differenz ? rund 250 Euro - für nicht so gravierend: Nur wenn es ... weiter lesen
Schweinfurt/Berlin (DAV). Normalerweise kann man nach Unfällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. Der Unfallverursacher muss zwar die Kosten übernehmen, allerdings gilt: Er darf nur den „Normaltarif“ vereinbaren und keinen teureren Unfallersatztarif. Eine Ausnahme gilt in seltenen Fällen – beispielsweise wenn bei Selbständigen akuter Termindruck die Preisrecherche verhindert. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 20. März 2009 (AZ: 23 O 313/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Nach einem Unfall war das Auto der Klägerin schwer beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig. Die Schuld an dem Unfall trug der Unfallgegner. Die Klägerin, eine selbständige ... weiter lesen
Berlin/Potsdam (DAV). Wer bei einem Wendemanöver auf Straßenbahnschienen anhalten muss, um den Gegenverkehr durchzulassen, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Kollidiert er mit der Straßenbahn, muss er größtenteils für den Schaden aufkommen. Auf ein entsprechendes Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 26. Februar 2009 (AZ: 12 U 145/08), weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Eine Autofahrerin wollte wenden und musste dabei auf den in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen warten, um Gegenverkehr durchzulassen. Es kam zum Unfall mit einer von hinten heranfahrenden Straßenbahn. Der Halter des Fahrzeugs verklagte die Verkehrsbetriebe auf Schadensersatz. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine Geldbuße darf nicht ohne weiteres vom Gericht verdoppelt werden, wenn auf ein Fahrverbot verzichtet wird. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 22. Februar 2006 (Az.: 1 Ss 10/06) hervor, auf den die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam macht. Gegen den Betroffenen war ursprünglich ein Bußgeldbescheid über 250 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden. Er hatte unter dem Einfluss von Amphetaminen sein Fahrzeug gesteuert. Als das Amtsgericht Kaiserslautern erfuhr, dass der Betroffene gar keinen Führerschein mehr besaß, verzichtete es auf das Fahrverbot und verdoppelte stattdessen die Geldbuße auf 500 Euro. Das OLG reduzierte die Buße wieder auf 250 ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Autofahrer sollten ein Garagentor per Fernbedienung erst dann öffnen, wenn sie es sehen können. Schließt sich das Tor in dem Moment, in dem er hindurchfährt, trifft ihn eine erhebliche Mitschuld. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 24. August 2008 (AZ ? 231 C 2920/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Autobesitzerin stieg an ihrem Tiefgaragenstellplatz in ihren Wagen ein. Noch auf dem Parkplatz bediente sie die Fernbedienung, um das Tor der Ein- und Ausfahrt zu öffnen. Einsehen konnte sie es dabei nicht. Unmittelbar davor hatte ein anderer Garagenbenutzer das Rolltor manuell geöffnet. Als die Frau das Signal ?öffnen? sendete, verwandelte sich dies in ... weiter lesen