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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Karlsruhe (jur). Fällt ein wichtiger Grund für eine ausnahmsweise erlaubte Ladenöffnung an Sonntagen weg, können Ladeninhaber wieder an den regulären gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz gebunden sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 27. Juli 2023, verkündeten Urteil zur Ladenöffnung in der Nähe des rheinland-pfälzischen Flughafens Zweibrücken entschieden (Az.: I ZR 144/22).
Das Land Rheinland-Pfalz hatte im März 2007 für die Oster-, Sommer- und Herbstferien ausnahmsweise Sonntagsöffnungszeiten für Geschäfte in der Nähe des Flughafens Zweibrücken erlaubt. Urlaubsreisende hatten so die Möglichkeit, sich noch schnell mit dem Nötigsten einzudecken. Auch ein Fashion Outlet Center für ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG
- 5. KAMMER -
Beschluss vom 17. Februar 2003 - Az. 5 B 4847/02
Versetzung (Schulrecht)
LEITSÄTZE:
Durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Notengebung können vorläufigen Besuch der gymnasialen Oberstufe rechtfertigen.
Im Falle einer Grundrechtsbetroffenheit kann eine reine Folgenabwägung ohne Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache eine vorläufige Regelung in Bezug auf die weitere Schullaufbahn gebieten.
Aus den Entscheidungsgründen:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller - vorläufig - so zu stellen, als habe er den Erweiterten Sekundarabschluss I und damit die ... weiter lesen
Leipzig (jur). Zahlt ein evangelischer Pfarrer nicht die ihm auferlegten Kosten eines kirchengerichtlichen Rechtsstreits, können die Ansprüche vor den Zivilgerichten grundsätzlich durchgesetzt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, 25. November 2015, geurteilt (Az.: 6 C 21.14).
Im konkreten Fall hatte ein Pfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht einen Rechtsstreit mit einer evangelischen Kirchengemeinde ausgefochten. Dabei hatte er erfolglos den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Im Beschwerdeverfahren ließ sich die evangelische Kirchengemeinde von einem katholischen Anwalt vertreten.
Der Pfarrer hielt dies für ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat an
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der
Pflichtmitgliedschaft in Industrie-und Handelskammern festgehalten.
In einem Beschluss vom 7. Dezember 2001 bekräftigt die 2. Kammer, dass
die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG nicht vor einer
gesetzlich angeordneten Eingliederung in eine öffentlich-rechtliche
Körperschaft schützt. Prüfungsmaßstab für den Schutz gegen die
Inanspruchnahme als Mitglied einer Zwangskorporation ist vielmehr Art.
2 Abs. 1 GG. Diese Vorschrift stellt ein hinreichendes Instrument zur
Abwehr unnötiger Pflichtverbände dar und erlaubt dem Prinzip der freien
sozialen Gruppenbildung ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Integration von behinderten Schülern in allgemeinen Schulen darf bei der Schulplatzvergabe nicht vom Losglück abhängen. Die Auswahl per Los verstößt gegen das Berliner Schulgesetz, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 28. Juli 2014, bekanntgegebenen Urteil vom 15. Juli 2014 (Az.: VG 14 K 85.14).
Im konkreten Fall hatte sich eine Schülerin „mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ für die Aufnahme in die 7. Klasse einer allgemeinen Schule in Berlin-Mitte beworben. Die Schülerin war damit nicht alleine. Die Schule hatte 16 Plätze für die sogenannten Integrationskinder bereitgestellt, es gab jedoch 24 Bewerbungen. ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Einbürgerungswillige Ausländer sollen wenigstens beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht unter Dumpinglöhnen leiden. Reicht das Einkommen trotz einer Vollzeitbeschäftigung zum Leben nicht aus, steht dies der Einbürgerung nicht entgegen, meint jedenfalls das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Dienstag, 12. Feb. 2013, veröffentlichten Beschluss vom 24. Januar 2013 (Az.: 11 K 3106/12). Laut Gesetz können die Behörden die Einbürgerung ablehnen, wenn Bewerber nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und auf Sozialleistungen angewiesen sind. Im Streitfall begehrte eine 1974 in Deutschland geborene Serbin die deutsche ... weiter lesen
Wer einen Dienstwagen aus Versehen mit falschem Kraftstoff betankt und dadurch beschädigt, muss damit rechnen, zu den Reparaturkosten herangezogen zu werden. So entschied das Oberverwaltungs*gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Für eine Dienstreise hatte der im Raum Trier wohnhafte Polizeibeamte einen Dienstwagen der Marke Mercedes-Benz 220 CDI erhalten. Nach Rückkehr betankte der Beamte den Wagen mit unverbleitem Superbenzin statt mit Dieselkraftstoff. Anschließend fuhr er noch etwa vier Kilo*meter zur Dienststelle. Die Kosten für die daraufhin erforderliche Reparatur beliefen sich auf rund 2.800 €. Als das Land Rheinland-Pfalz diesen Betrag von dem Beamten zurückforderte, kam es zum Rechtsstreit. Schon das Verwaltungsgericht ... weiter lesen
Mit den Beteiligten heute zugestellten Urteilen vom 27. September 2013 hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Klagen des NDR und des niederländischen Senders NPO gegen die 8. Kabel belegungsentscheidung der beklagten Landesanstalt für Medien NRW (LfM NRW) vom 5. Juli 2012 teilweise stattgegeben.
Die LfM NRW hatte den Sendern NDR und NPO in der Belegung des analogen Kabelnetzes von Unitymedia in NRW keinen Platz mehr zugewiesen, weil die entsprechende Vorschrift des § 18 Abs. 4 des Landesmediengesetzes NRW aufgrund des Ende 2007 vollzogenen Umstiegs auf das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) gegenstandslos geworden sei, jedenfalls aber, weil die Programme mittels portablen Empfangs ... weiter lesen
Der Kläger leidet seit seiner Kindheit an totalem Haarausfall. Ihm wurde Beihilfe für eine ärztlich verordnete Perücke mit der Begründung abgelehnt, er habe das 30. Lebensjahr überschritten. Diese ausschließlich für Männer geltende Altersgrenze ist mit dem strengen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Danach darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Ein vollständiger oder sehr weitgehender Haarausfall tritt seiner Natur nach sowohl bei Männern als auch bei Frauen auf. Die geringere gesellschaftliche Akzeptanz von Frauen, die an Haarausfall leiden, rechtfertigt nicht ihre Bevorzugung im Rahmen der Beihilfe.
BVerwG 2 C 1.01 – Urteil vom 31. Januar 2002weiter lesen
Leipzig (jur). Rockern kann allein wegen ihrer Mitgliedschaft bei den Bandidos, Hells Angels oder vergleichbaren Gruppen der Waffenschein entzogen werden. Das hat am Mittwoch, 28. Januar 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 6 C 1.14, 6 C 2.14 und 6 C 3.14). Danach ist es nicht erforderlich, dass das jeweilige Mitglied bereits durch Gewalt in Erscheinung getreten ist.
Konkret müssen danach die „Präsidenten“ der regionalen Untergruppierungen der Bandidos in Regensburg und Passau ihre Waffenscheine abgeben, in Passau auch der „Vizepräsident“. Die Rocker durften bislang Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen bei sich tragen. Der Bandidos-Chef in Regensburg hatte ... weiter lesen
Mainz (jur). Wird einem Beamten nach einem Disziplinarverfahren eine Geldbuße aufgebrummt, darf er deshalb nicht von vornherein von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden. Es besteht für Rheinland-Pfalz kein gesetzliches Beförderungsverbot wegen einer verhängten Geldbuße als Disziplinarstrafe, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. April 2015, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 L 98/15.MZ). Die Mainzer Richter gaben damit dem Eilantrag eines Polizisten statt, dass dieser in das anstehende Beförderungsverfahren mit einbezogen wird.
Der Polizeioberkommissar hatte sich für eine Beförderung zum Polizeihauptkommissar beworben. Der Dienstherr lehnte ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Stasi-Unterlagen über Altbundeskanzler Helmut Kohl auch künftig weitgehend unter Verschluss bleiben müssen.
Im Jahr 2001 hatte Kohl ein Urteil erstritten, welches der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (sog. Birthler-Behörde) untersagte, Stasi-Unterlagen über ihn zu Zwecken der Forschung, der politischen Bildung oder der Presse herauszugeben. Zur Begründung hatte es geheißen, das 1991 erlassene Gesetz, welches den Umgang mit den Stasi-Unterlagen regelt, gestatte die Herausgabe von Informationen über die Opfer der Bespitzelung und Ausforschung durch die Stasi nur mit deren Zustimmung. Das gelte auch für Politiker und Prominente und damit auch für den ... weiter lesen