Dienstaufsichtsbeschwerde
Menschen können sich in bestimmten Situationen unangemessen verhalten. Geschieht dies einem Beamten, so kann, handelt es sich um einen sehr schweren Übergriff, eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden. Dies geschieht bei dem direkten Vorgesetzten der Person, die das unangemessene Verhalten an den Tag gelegt hat. Die Dienstaufsichtsbeschwerde, genau genommen eine Rüge des entsprechenden Beamten, kann sowohl mündlich als auch schriftlich eingereicht werden. Handelt es sich um ein kleineres Geschehen, so ist der direkte Vorgesetzte der richtige Ansprechpartner. Bei einem größeren Verstoß wird sich die entsprechende Dienstaufsichtsbehörde um den Fall kümmern. Die Dienstaufsichtsbeschwerde zielt darauf ab, eine dienstaufsichtsrechtliche Maßnahme gegen den Betreffenden zu verhängen. In schweren Fällen kann die Dienstaufsichtsbeschwerde ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen.
Gerade in Behörden kann es aufgrund von Stresssituationen dazu kommen, dass sich ein Angestellter nicht korrekt verhält. Solange sich dies in einem gewissen Rahmen hält, werden auch Antragsteller für kleinere „Ausrutscher“ Verständnis haben. Wird der Sachbearbeiter jedoch ausfallend oder lässt Unterlagen verschwinden – Möglichkeiten gibt es viele, dem Antragsteller zu schaden - , wird sich auch die geduldigste Seele auf die Suche nach einem Rechtsanwalt für Dienstaufsichtsbeschwerde machen, um sich bei dieser Angelegenheit helfen zu lassen. Auch wenn es keine konkreten Vorschriften über den Ablauf einer Dienstaufsichtsbeschwerde gibt, kennt sich der Anwalt für Dienstaufsichtsbeschwerde mit der Vorgehensweise bestens aus, sodass er nach Sichtung der Unterlagen des Falles die notwendigen Schritte in die Wege leiten kann. Dies mag zunächst eine Mediation zwischen den betroffenen Personen sein. Sollte diese jedoch nicht zum Erfolg führen, wird er weitere Möglichkeiten zur Klärung des Falles an der Hand haben.