VERKEHRSRECHT
Ausweichmanöver wegen Hasen - Teilkasko muss zahlen
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Im Herbst kann es wieder verstärkt zu Unfällen auch mit Kleinwild kommen. Die Deutsche Anwaltauskunft teilt mit, dass auch bei einem fehlgeschlagenen Ausweichmanöver vor einem Hasen oder Kaninchen die Teilkaskoversicherung unter Umständen zahlen muss. Dies entschied - in Abweichung von anderen Urteilen - das Landgericht Saarbrücken (AZ: 14 O 347/94). Das Gericht gestand einem Sportwagenfahrer, der bei einem Ausweichversuch in den Leitplanken gelandet war, knapp 22.000 DM Schadensersatz zu.
In dem Urteil hieß es, dem Kläger sei kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen. Zwar sei die Ausweichbewegung wegen eines Hasen überzogen und fehlerhaft gewesen. Doch war sie nach Einschätzung der Richter nicht so überzogen, dass die Grenze zur groben Fahrlässigkeit überschritten gewesen wäre: "Reaktionen in Schreck und Verwirrung, in plötzlicher und unverschuldeter Gefahr sind nicht vorwerfbar." Das Gericht betonte, andere Instanzgerichte stuften das Ausweichen vor Kleinwild, insbesondere Hasen, als grob fahrlässig ein. Dies sei jedoch immer eine Frage des Einzelfalles. Zum anderen seien die Entscheidungen "immer mit dem unausgesprochenen Verdacht belastet, dass das behauptete Wild überhaupt nicht vorhanden war". Hier aber habe der Kläger nachgewiesenermaßen einen Feldhasen überfahren. Dies sei für ihn auch völlig überraschend geschehen, weil an der fraglichen Stelle vor Wild überhaupt nicht gewarnt wurde, so das Gericht.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de