VERKEHRSRECHT
Innerorts 35 km/h zu viel führt nicht notwendigerweise zum Fahrverbot
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Berlin (DAV). Jemand, der innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h überschreitet, muss nicht unbedingt mit einem Fahrverbot rechnen, da nicht automatisch von einem "Vorsatz" ausgegangen werden kann. Vielmehr ist dann lediglich wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu verurteilen, wenn keine gesicherten Anhaltspunkte für einen Vorsatz gegeben sind. Allein die Erheblichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung reicht hierfür nicht aus. Dieses Urteil vom 23. Februar 2001 des Amtsgerichts Lahr (AZ 4 OWi 9 Js 12880 AK 487/00) teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mit.
Nach Ansicht des Gerichts kann auch bei wesentlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem Fahrverbot abgesehen werden, wenn der Verkehrsteilnehmer subjektiv der Auffassung ist, er fährt außerorts und nicht durch besondere Zeichen darauf hingewiesen wird, dass er sich innerorts befindet. Dies gilt insbesondere dann, wenn auf beiden Seiten der befahrenen Straße fast keine Bebauung und diese erheblich von der Straße zurückversetzt ist.
Dieser Fall zeigt, dass man sich erfolgreich gegen ein Fahrverbot wehren kann. Dabei sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de