VERKEHRSRECHT
Kind mit vollem Einkaufswagen unterwegs - Eltern müssen Acht geben
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SCHWABACH (DAV). Wer seinem Kind im Supermarkt oder auf dem Parkplatz einen vollen Einkaufswagen anvertraut, sollte besonders aufmerksam sein. Richtet das Kind mit dem Wagen nämlich einen Schaden an, müssen die Eltern dafür einstehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht missachtet haben. Dies betont das Amtsgericht Schwabach in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall ging es um ein siebeneinhalb Jahre altes Mädchen, dem seine Mutter erlaubt hatte, nach dem Supermarktbesuch den Einkaufswagen über den Parkplatz zum Auto zu schieben. Die Mutter ging vorweg, das Töchterchen folgte. Plötzlich konnte das Kind den Wagen nicht mehr richtig lenken und schrammte an einem geparkten Fahrzeug entlang. Dessen Eigentümerin forderte nun von der Mutter Schadensersatz für das zerkratzte Blech.
Das Gericht stellte fest, es sei grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, einem über sieben Jahre alten Kind einen Einkaufswagen anzuvertrauen. Allerdings müssten die Eltern dann darauf aufpassen, dass ihr Sprössling keinen Schaden anrichtet - beispielsweise dadurch, dass sie selbst zwischen Einkaufswagen und geparkten Fahrzeugen liefen, um sofort eingreifen zu können, wenn das Kind mit dem Einkaufswagen vom geraden Kurs abkommt.
Hier aber sei die Mutter vorweg gegangen und habe deshalb keine Möglichkeit gehabt, bei einer drohenden Gefährdung umgehend aktiv zu werden, hieß es in dem Urteil. Damit müsse sie sich eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorhalten lassen und für den gesamten Schaden der Autobesitzerin aufkommen.
Ein Anwalt oder eine Anwältin klärt darüber auf, welche Chancen man in einem Prozess hat.
Amtsgericht Schwabach
Urteil vom 27. Mai 2004
Aktenzeichen: 5 C 0328/03
Quelle: Verkehrsrechtsanwälte im DAV