VERKEHRSRECHT
Riskantes Fahrmanöver führt zu Alleinhaftung bei Unfall
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SAARBRÜCKEN (DAV). Wer in Folge eines riskanten Fahrmanövers einen Unfall verursacht, muss den Schaden alleine tragen. So entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben.
Der beklagte Autofahrer hatte auf einer Landstraße einen erheblich langsameren Wagen überholen wollen. Weil ihm ein Motorrad entgegen kam, musste er den Überholversuch mit einer Vollbremsung abbrechen. Dabei brach das Fahrzeug aus, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und erfasste das Motorrad. Dessen Fahrer - der Kläger - erlitt schwere Verletzungen und ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt.
Das Argument des Beklagten, der Wagen sei ?aufgrund einer nicht vorhersehbaren Überbremsung der Hinterachse? ausgebrochen, was Folge eines Fahrzeugmangels sei, konnte das Gericht nicht überzeugen. Vielmehr sei er ?auf gut Glück? und ohne ausreichende Sicht teilweise auf die Gegenfahrbahn ausgeschert, um die Überholmöglichkeit abzuschätzen. ?Das Fahren in diesem Randbereich, in dem ohne sonstige außergewöhnliche Umstände ein Unfall nur durch Einleiten einer Vollbremsung verhindert werden kann, ist fahrlässig?, hieß es in dem Urteil. Dabei sei es gleichgültig, ob das Ausbrechen des Wagens durch einen Mangel begründet gewesen sei, ?Denn auch bei voll funktionstüchtiger Bremsanlage muss ein Fahrzeugführer bei einer Vollbremsung damit rechnen, dass sich sein Wagen unkontrolliert bewegen wird.? Dem Beklagten - und seiner Haftpflichtversicherung - wurde damit die Alleinhaftung für den folgenschweren Unfall aufgebürdet.
Landgericht Saarbrücken
Urteil vom 27. Februar 2003
Aktenzeichen: 4 O 225/02
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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