VERKEHRSRECHT
Überholen bei unklarer Verkehrslage ist grob fahrlässig
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ROSTOCK (DAV). Wer trotz unklarer Verkehrslage eine Autokolonne überholt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, handelt grob fahrlässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Rostock in einem Beschluss, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
In dem entschiedenen Fall war der Beklagte hinter einer Kolonne hergefahren, die aus drei Personenwagen, einem Lastzug und einer für ihn nicht sichtbaren Radfahrerin bestand. Der Lkw-Fahrer entschloss sich, die Radfahrerin zu überholen und setzte den linken Blinker, wechselte aber nicht sofort auf die Überholspur. Der als letzter der Kolonne fahrende Beklagte seinerseits meinte, der Lkw-Fahrer wolle den nachfolgenden Autos mit dem Blinken anzeigen, dass kein Gegenverkehr komme und ein Überholen möglich sei. Er scherte seinerseits aus und prallte, nachdem er die anderen Personenwagen überholt hatte, schließlich auf den Lkw, dessen Fahrer seinerseits gerade die Radlerin überholte.
Die Ausgangssituation sei eine typische ?unklare Verkehrslage? gewesen, meinten die Richter. Nach dem Setzen des Blinkers sei unklar gewesen, ob der Lkw-Fahrer überholen, ein Hindernis überwinden wollte oder ob es sich um ein Versehen handelte. ?In dieser Situation hätte es jedem eingeleuchtet, keinen Überholvorgang einzuleiten und die Situation abzuwarten?, hieß es in dem Urteil. Keinesfalls habe der Beklagte darauf vertrauen dürfen, dass der Lastwagen auf seiner Fahrspur bleiben würde. Da der Beklagte nach seiner eigenen Aussage die Verkehrslage vor dem Lkw nicht habe überblicken können, sei sein Verhalten als grob fahrlässig zustufen.
Oberlandesgericht Rostock
Beschluss vom 6. August 2003
Aktenzeichen: 8 U 72/03
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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