Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Uns hat mal wieder ein Zuschauernachfrage auf YouTube erreicht, bei der jemand wissen wollte, ob der Arbeitgeber ihm die Kosten für einen PC vom Lohn abziehen dürfe, der ihm vom Tisch gekippt und dabei kaputt gegangen war. Wie ist der Fall zu beurteilen?
Fachanwalt Bredereck: Ich gehe jetzt bei der Beurteilung mal davon aus, dass sich der entsprechende Rechner auf der Arbeit befunden hat, im Eigentum des Arbeitgebers stand und dann auch bei der Arbeit kaputt gegangen ist. Hier greifen dann zugunsten des Arbeitnehmers gewisse ... weiter lesen