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Experten-Ratgeber
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Nach § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (seit 1. Januar 2001: § 14 Abs. 4 TzBfG) bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Diese ist nicht gewahrt, wenn die Parteien zunächst nur mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren und sie diesen Vertrag einschließlich der Befristungsabrede nach Antritt der Arbeit schriftlich niederlegen. Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nach § 125 Satz 1 BGB nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer zunächst nur mündlich vereinbarten und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Kündigungen zweier Arbeitnehmerinnen, die ihr Kopftuch am Arbeitsplatz nicht ablegen wollten, ist zuletzt ausführlich Thema in den Medien gewesen ( Aktenzeichen C-157/15 und C-188/15) . Worum genau ging es in den Urteilen und was wurde entschieden? Einordnung der Kopftuch-Urteile Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die beiden Entscheidungen des EuGH das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz in privaten Unternehmen, nicht also im öffentlichen Dienst betreffen. In beiden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Schriftform immer erforderlich Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind regelmäßig nur dann wirksam wenn sie schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung daher regelmäßig allein deshalb unwirksam. Kündigungen per E-Mail, Fax und SMS sind vor diesem Hintergrund nicht geeignet, ein Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden. Begründung nur ausnahmsweise erforderlich Gründe für die Kündigung müssen regelmäßig nicht angegeben werden. Hiervon gibt es gesetzliche Ausnahmen (z.B. § 9 MuSchG und § 22 Berufsbildungsgesetz). In ... weiter lesen
Siemens will 3300 Stellen in Deutschland abbauen. Kündigungen sollen dabei vermieden werden. Was Mitarbeiter beachten sollten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Pressemeldungen zufolge plant Siemens deutschlandweit 3300 Stellen abzubauen. Mit dem Unternehmenskonzept Vision 2020 soll das Unternehmen wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs gebracht werden. Stellenabbau ohne Kündigung bedeutet in der Regel in erster Linie Aufhebungsverträge. Hier bieten Unternehmen wie Siemens durchaus hohe Abfindungen und sonstige Vorteile für die ausscheidenden Mitarbeiter. Daneben wird man sicher auch auf Altersteilzeitmodelle ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 24.10.2019 zum Aktenzeichen 17 Sa 1038/18 entschieden, dass die Sparkasse Herne einer heute 54-jährigen Mitarbeiterin, die in einem angelieferten Geldkoffer nach eigener Darstellung nur je eine Packung Babynahrung und Waschpulver vorgefunden hatte, zu Recht außerordentlich fristlos gekündigt hat. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25.10.2019 ergibt sich: Die seit dem Jahr 1991 beschäftigte Kassiererin hatte beim Öffnen eines von der Bundesbank im Mai 2015 angelieferten Geldkoffers nach eigener Darstellung nur je eine Packung Babynahrung und Waschpulver vorgefunden. Der für den verplombt angelieferten Koffer dokumentierte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In dem zu entscheidenden Fall vom 22.05.2013 (Az.: 26 BV 31/12) reichte die Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung ein. Der Arbeitnehmer habe unter dem Verdacht gestanden, für einen privaten Einkauf eine zu Gunsten der Arbeitgeberin ausgestellte Gutschrift verwendet zu haben. Die Arbeitgeberin habe daraufhin dem Arbeitnehmer, welcher zugleich auch Betriebsratsvorsitzender war, außerordentlich kündigen wollen, ... weiter lesen
Bei Fehlen einer Tarifbindung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers kommen nicht für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge regelmäßig nicht unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung. Arbeitsverträge verweisen freilich häufig auf den Inhalt von Tarifverträgen. Das ist zulässig. Ob die Arbeitsvertragsparteien eine statische Verweisung allein auf das bei Vertragsabschluss geltende Tarifrecht oder eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Tarifrecht vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung von Formulararbeitsverträgen gehen Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers. Nach diesen Grundsätzen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts den 1997 zwischen einer Krankenschwester ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 07.08.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 992/19 entschieden, dass eine Pflegekraft, die in der Pflegedokumentation vorsätzlich Falschangaben macht und einträgt, bei einer Patientin in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl sie nur telefonischen Kontakt zur Patientin hatte, eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 3/2019 vom 20.08.2019 ergibt sich: Die Klägerin war bei der Beklagten seit über 5 Jahren als Altenpflegerin beschäftigt. Sie wurde vom Arbeitgeber mehrfach abgemahnt, unter anderem weil sie eine Patientin nicht richtig versorgt hatte und dies auch nicht richtig dokumentiert ... weiter lesen
Der Fahrzeug- und Maschinenbaukonzern MAN mit Sitz in München will im Konzern 9.500 Arbeitsplätze der 36.000 Stellen streichen. MAN gehört zu großen Teilen zu Volkswagen (VW). Der Sparplan von MAN hat zahlreiche Arbeitnehmer und auch den Gesamtbetriebsrat eiskalt erwischt. Durch den großen Personalabbau will MAN 1,8 Milliarden Euro einsparen. Viele Tausend Mitarbeiter bangen um ihren Arbeitsplatz . Die Gespräche zwischen Arbeitnehmer und MAN sind zerrüttet und gerieten zuletzt immer wieder ins Stocken. Die verängstigten Arbeitnehmer haben gegen MAN gegen den drohenden Stellenabbau protestiert. Am 11.11.2020 scheiterten die Gespräche von ... weiter lesen
Ein Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Wir haben schon vielfach gesprochen über das Thema Kündigung und Aufhebungsverträge. Was ist denn nun im Unterschied dazu ein Abwicklungsvertrag? Fachanwalt Bredereck: Durch eine einseitige Kündigung des Arbeitgebers oder einen Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis beendet werden. Ein Abwicklungsvertrag dagegen kommt dann in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits aus anderen Gründen beendet wird (z.B. durch Kündigung). Im Falle einer Kündigung rate ich Arbeitnehmern ja immer dazu, ... weiter lesen
Der Kläger war bei einem Unternehmen der Druckindustrie in Köln als Arbeiter in der Abteilung "Verarbeitung und Versand" beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterlag kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit - der Kläger gehört der IG Medien an, das Unternehmen dem Verband der Druckindustrie - den Tarifverträgen für die Druckindustrie. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, daß "im übrigen die Bestimmungen des jeweiligen Manteltarifvertrags der Druckindustrie" anzuwenden sind. Der Teil des innerbetrieblichen Transportes, in welchem der Kläger eingesetzt war, ging im Wege des rechtsgeschäftlichen Betriebsteilüberganges auf die Beklagte über; auch das Arbeitsverhältnis des Klägers ging auf die Beklagte über. Die Beklagte ist kraft ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil nochmals die Grundsätze wiederholt, nach denen Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen durchaus in Ansehung von Alter oder Schwerbehinderung unterschiedliche Abfindungen erhalten können (BAG, Urteil vom 07.06.2011, 1 AZR 34/10). I. Allgemeines zum Gleichbehandlungsgrundsatz bei Abfindungen Zu den Grundprinzipien des Arbeitsrechts gehört die Pflicht zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmer. Dieser allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein Gebot des Gleichheitssatzes des Art. 3 I Grundgesetz und wird von spezialgesetzlichen Benachteiligungsverboten ergänzt, so unter anderem durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem ... weiter lesen