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Experten-Ratgeber
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Düsseldorf/Berlin (DAV). Zwar gibt es keine Vorschrift, dass Erwachsene einen Fahrradhelm tragen müssen, doch können Radfahrer ohne Helm ihren Versicherungsschutz riskieren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 12. Februar 2007 (Az: I - 1 U 182/06), dass besonders gefährdete Radfahrergruppen, wie etwa Rennradfahrer, auf öffentlichen Straßen grundsätzlich einen Schutzhelm tragen müssen. Wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen, befuhr der Radfahrer im Sommer 2005 mit seinem Rennrad eine Landstraße. Dabei trug er zwar Rennkleidung, aber keinen Schutzhelm. Hinter einer unübersichtlichen Rechtskurve stand ein Traktor mit breitem Heuwender. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, bremste der Mann ... weiter lesen
Zur Haftungsverteilung, wenn ein nach links in ein Grundstück Abbiegender die zweite Rückschaupflicht verletzt und es zur Kollision mit einem von hinten Überholenden kommt Kurzfassung Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß es noch: Unmittelbar vor dem Linksabbiegen muss man sich nochmals nach hinten vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Wer diese Regel verletzt, hat bei einem Unfall möglicher Weise zumindest einen Teil von eigenem und gegnerischem Schaden zu tragen. Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Das Gericht sah jeweils die Hälfte der Verantwortlichkeit bei einem nach links abbiegenden und einem gerade im Überholen begriffenen Unfallbeteiligten. ... weiter lesen
Das OLG Köln ( Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09 ) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen und der Auffassung des Gerichts in die Kreuzung einfuhr, als dessen Ampel bereits auf „Rot“ umgesprungen war. Der Kläger war der Ansicht, dass der Beklagte für die Kosten vollumfänglich haften müsse. Das Gericht war allerdings der Ansicht, dass beiden Parteien hier vorliegend eine gleichwiegende Unfallbeteiligung zu tragen ... weiter lesen
Das Be- und Entladen von LKW-Transportern, aber auch von PKWs ist eine alltägliche Situation im Straßenverkehr. Strafrechtlich interessant ist die Konstellation, wenn es beim Be- und Entladen zu Schäden an anderen Fahrzeugen kommt. Angesichts der vielfältigen Fallvariationen gibt es dazu aber keine einheitliche rechtliche Bewertung. Über einen juristisch bemerkenswerten Fall hatte das Amtsgericht Berlin- Tiergarten (Beschluss vom 16.07.2008, (290 Cs) 3032 PLs 5850/08) im Jahre 2008 zu entscheiden. Dort war beim Beladen eines LKW-Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz ein Teil der Ladung mit einem hinter dem LKW parkenden Auto in Berührung gekommen. Dies hatte einen Schaden in Höhe von ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer aus reiner Nächstenliebe einen schwer Betrunkenen nach Hause fährt und dabei versehentlich einen Unfall verursacht, muss dem Fahruntüchtigen unter Umständen keinen Schadensersatz leisten. In einer solchen Hilfsaktion könne ein stillschweigender Haftungsverzicht des Alkoholisierten zu Gunsten des Fahrers gesehen werden, entschied das Landgericht Saarbrücken und bestätigte damit ein gleich lautendes Urteil der ersten Instanz. In der Entscheidung, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) übermittelt wurde, wollte der spätere Kläger nach einem Zechgelage stark angetrunken nach Hause fahren. Sein Bekannter - der spätere Beklagte - konnte ihn mit großer Mühe von diesem ... weiter lesen
OLDENBURG (DAV). Das Verschweigen von Vorschäden in einem Unfall-Meldeformular hat nicht zwingend zur Folge, dass ein Versicherter seinen Schutzanspruch verliert. Wird das Unternehmen bei der Bearbeitung des aktuellen Falls automatisch auf einen Vorschaden aufmerksam, kann es sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben, hatte der Kläger einen wenige Monate zuvor erlittenen und vom Versicherer regulierten Schaden im neuen Formular nicht angegeben. Der Mann berief sich auf sprachliche Verständnisprobleme und auf seine Einschätzung, die Versicherung werde sowieso wissen, dass sie ihm erst vor ... weiter lesen
AUGSBURG (DAV). Nicht jeder Alkohol-Exzess kann von der zuständigen Behörde herangezogen werden, um vom Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einzufordern. Es muss vielmehr konkrete Hinweise dafür geben, dass der Führerscheininhaber Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht sicher voneinander trennen kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg in einem Beschluss, den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben. Anlass für den Rausch war eine schwere Ehekrise der Betroffenen, sie musste sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Aus der Tatsache, dass die Frau kaum Ausfallerscheinungen zeigte, schloss die Behörde, bei ihr liege regelmäßiger Alkoholmissbrauch ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Den Motorradfahrer, der bei Helligkeit auf einen auf einer Autobahn liegen gebliebenen Lkw auffährt, trifft eine Mitschuld von lediglich 40 Prozent. Voraussetzung für die überwiegende Haftung des Lkw-Fahrers ist allerdings, dass der Lkw ungesichert auf der linken Spur ausrollte. Damit änderte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) am 17. Juli 2008 (AZ: 12 U 46/07) das Urteil des Landgerichts, welches die Schuld allein beim Motorradfahrer gesehen hatte. In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall fuhr ein Motorradfahrer bei guten Sichtverhältnissen auf einen Lkw auf. Dieser rollte aufgrund eines technischen Defekts bei einem Überholvorgang auf der linken ... weiter lesen
Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel ... weiter lesen
Das Sichtfahrgebot verlangt von einem Kraftfahrer seine Geschwindigkeit zu jeder Zeit den äußeren Umständen anzupassen, um rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten zu können. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11. Oktober 2002 (AZ: 3 U 26/02) hervorgeht, verstößt gegen das Sichtfahrgebot, wer bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn schneller als 45 km/h fährt. Kläger waren die Witwe und die Kinder des bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Mannes. Dieser hielt am 26. November 1996 gegen 17.30 Uhr den hinter ihr fahrenden PKW auf der Straße an und stieg selbst aus seinem Wagen aus. Dieses hatte er weder am rechten Fahrbahnrand noch mit eingeschaltetem ... weiter lesen
Frankfurt/Berlin (DAV). Schraffierte Sperrflächen auf Fahrbahnen dienen in erster Linie der Sicherheit des Autoverkehrs. Sie sind nicht dazu da, Fußgängern ein sicheres Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 18. Oktober 2007 (AZ: 1 U 100/07). Eine Fußgängerin hatte eine schraffierte und so für den Autoverkehr gesperrte Fläche überquert. Dabei war sie gestürzt, als sie in eine Vertiefung trat, die durch einen Kanaldeckel entstanden war. Die Frau klagte auf Schadensersatz und argumentierte unter anderem damit, dass die Verkehrssicherungspflicht verletzt worden sei. Dem widersprachen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei Dunkelheit wegen eines Omnibusreifens, der auf der Autobahn liegt, einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom 28. November 2006 (Az.: 2 S 4550/06). Ein Omnibus hatte bei Dunkelheit auf der Autobahn einen kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Eine Autofahrerin war auf einen der Reifen aufgefahren und hatte dadurch einen Unfall verursacht. Die Versicherung des Omnibushalters war der Meinung, dass die Autofahrerin den Unfall mitverschuldet habe. Sie sei nicht so angemessen gefahren, dass sie das Hindernis rechtzeitig habe sehen können. Das ... weiter lesen