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Rechtsanwalt in Detmold - Nachbarschaftsrecht
Experten-Ratgeber
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Zur Frage, wann ein Freisitz für den Nachbarn eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt Kurzfassung Ein Hauseigentümer muss nicht immer hinnehmen, dass sein Ausblick durch nachbarliche Bauten gestört wird. Liegt eine unzumutbare Beeinträchtigung vor, kann er auf Beseitigung des Bauwerkes, z. B. eines Freisitzes, klagen. Das entschieden jetzt Amts- und Landgericht Coburg. Sie verurteilten einen Grundeigentümer, einen in Holzbaubauweise errichteten Freisitz zu beseitigen. Begründung: Die Sicht der klagenden Nachbarin aus ihrem Küchenfester werde durch den Holzbau in nicht hinzunehmender Art und Weise eingeschränkt. Sachverhalt Zwischen Nachbarn schwelten schon seit Jahren – teilweise vor Gericht ... weiter lesen
Der u.a. für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß der Betreiber eines Weinbergs nicht verpflichtet ist, seine Reben gegen den Befall mit Mehltau zu schützen, um eine Ausbreitung auf das Nachbargrundstück zu verhindern. Die Parteien sind Weinerzeuger und bewirtschaften in Rheinland-Pfalz unmittelbar aneinander grenzende Weinberge. Im Jahre 1995 wurden die Reben beider Weinberge in besonders hohem Maße mit Mehltau befallen. Da der Beklagte seinen Weinberg in diesem Jahr nicht bewirtschaftete, die Fläche vielmehr zur Erhöhung seiner zulässigen Erntehöchstmenge ausnutzte, konnte sich der Pilz auf seinem Grundstück ungehindert ausbreiten. Nach Behauptung des Klägers führte dies zu einem ... weiter lesen
Die spätere Klägerin – eine Münchener Bauträgergesellschaft – bebaute und veräußerte im Jahre 2003 ein Grundstück mit Doppelhaushälfte in der Dornröschenstraße in München. In dem notariellen Kaufvertrag verpflichtete sie sich gegenüber dem Erwerber, für die Beseitigung einer Fichte, die an der Grenze zum Grundstück des (später Beklagten) Nachbarn steht, zu sorgen. Da der Nachbar der Fällung der Fichte nicht zustimmte, kam der Fall vor das Amtsgericht München. Die Klägerin bezog sich vor Gericht auf § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort ist bestimmt: “Steht auf der Grenze ein Baum, so kann jeder der Nachbarn dessen Beseitigung verlangen“, wobei die Kosten der Fällung grundsätzlich beiden Nachbarn hälftig zur Last fallen. ... weiter lesen
Kein Unterlassungsanspruch von Nachbarn gegen Mobilfunkanlagen, wenn die festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Richter des 23. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatten darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen näheren Voraussetzungen man sich dagegen wehren kann, dass auf dem Nachbargrundstück eine Mobilfunkanlage betrieben wird. Nachbarn hatten eine Kirchengemeinde im Rhein-Main-Gebiet auf Unterlassung verklagt, nachdem eine Mobilfunkanlage auf dem nahe gelegenen Kirchturm installiert worden war. Der Senat bestätigte die Abweisung der Klage durch die 4. Zivilkammer des Landgerichts Hanau. Zwar handele es sich bei den von der Sendeanlage ausgehenden ... weiter lesen
Kurzfassung Wer sein Grundstück nicht über öffentliche Wege erreichen kann, darf dazu auf einem sogenannten Notweg den Grund und Boden des Nachbarn benutzen – allerdings nur in dem Umfang, den die Beschaffenheit des eigenen Grundstücks erforderlich macht. Und gegen „Notwegrente“ – also Bezahlung. Statt der eingeklagten drei Meter breiten Trasse, die jederzeit benutzt werden kann, bekam darum der Eigentümer eines Gartengrundstückes vom Landgericht Coburg nur einen Ein-Meter-Notweg zugesprochen, den er nur in bestimmten Zeiträumen benutzen darf. Und er hat dafür jedes Jahr 1.000.- DM an den Nachbarn zu bezahlen. Sachverhalt Im entschiedenen Fall stritten sich zwei nebeneinander wohnende Grundstückseigentümer, von ... weiter lesen
Umstrittene Rechtsfrage: Ein Grundstückseigentümer möchte sein Grundstück an das gemeindliche Entwässerungssystem anschließen. Zwischen seinem Grundstück und dem öffentlichen Kanal liegt jedoch ein anderes Grundstück. Die Eigentümer der beiden Grundstücke können sich nicht einigen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Eigentümer des hinteren Grundstücks verlangen kann, die Anschlussleitung vom Hinterlieger-Grundstück zum öffentlichen Kanal über das Vorderlieger-Grundstück zu verlegen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth billigte dem Eigentümer des Hinterlieger-Grundstücks ein beschränktes Notleitungsrecht zu und entschied, dass der Eigentümer des Vorderlieger-Grundstücks die Verlegung der Entwässerungsleitung durch sein ... weiter lesen
Naturgegebene Beeinträchtigungen durch Bäume in der Nachbarschaft (Laub, Wurzeln, Zweige) müssen Grundstückseigentümer in gewissen Grenzen hinnehmen Urteil des OLG Nürnberg vom 13.6.2000, Az. 3 U 412/00 Entscheidungsgründe (Auszug) Die Klägerin macht Ansprüche nach § 1004 BGB geltend. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 1995, 2633) ist der Tatbestand des § 1004 BGB nicht erfüllt, wenn die Beeinträchtigung ausschließlich auf Naturkräfte zurückzuführen ist. Um solche Beeinträchtigungen handelt es sich, soweit die Klägerin Maßnahmen gegen überhängende Äste und Zweige, vordringendes Wurzelwerk und Laubfall fordert. Ausnahmsweise können die Voraussetzungen des § 1004 BGB ... weiter lesen
Kurzfassung Nicht erst seitdem der „Maschendrahtzaun“ zum Synonym für Nachbarstreitigkeiten geworden ist, schalten zankende „Nebenlieger“ Gerichte ein. Ob Grenzbebauung, Wegerecht, Gartenzwerge oder Hundegebell: die Anlässe, sich nicht mehr grün zu sein, sind mannigfaltig. So kann auch eine Fichte manchen Nachbarn fuchtig werden lassen. Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg hatten nun in Sachen Fichte zu richten und sich mit der Frage zu befassen, inwieweit auf das Nachbargrundstück überhängende Äste und Zweige eines mehr als fünfzigjährigen Baumes zu entfernen sind. Ergebnis der Prüfung: die benadelten Baumausläufer muss der Baumeigentümer bis zu einer Höhe von fünf Metern beseitigen - mehr jedoch nicht. ... weiter lesen
Der u. a. für das private Immissionsschutzrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte in zwei parallel gelagerten Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen von einem Unternehmen verlangt werden kann, den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen wegen der davon ausgehenden elektromagnetischen Felder zu unterlassen. Die Beklagte zu 1 betreibt seit 1999 auf dem Kirchturm der Jakobuskirche in Bruchköbel eine Mobilfunksendeanlage. Den Standort nutzt sie aufgrund eines auf 20 Jahre befristeten Mietvertrages mit der Beklagten zu 2. Die Kläger beider Verfahren wohnen in der Nähe bzw. gehen dort einer beruflichen Tätigkeit nach. Die für Mobilfunkanlagen geltenden Grenzwerte nach § 2 in ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Nachbarrecht Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger bewohnt sein Anwesen in der Gemeinde Gößweinstein, das unmittelbar an der B 470 am Fuße eines vom Wiesenttal zur Jura-Hochfläche führenden Steilhanges liegt.. Der Beklagte ist Eigentümer des oberhalb des klägerischen Grundstücks liegenden Geländes. Das Grundstück ist - wie in der Fränkischen Schweiz in dieser Gegend häufig anzutreffen - bewaldet und mit einzelnen Felsformationen durchsetzt. Am 8. Dezember 1999 setzte sich aus nicht näher bekannten Gründen im oberen Teil des Abhanges ein Felsblock mit einem Durchmesser von 70 - 80 cm in Bewegung und rollte nach unten. Dabei übersprang er die das klägerische ... weiter lesen
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18.10.2000, Az. 12 U 2174/00 - Der Eigentümer eines Grundstücks kann vom Besitzer des Nachbargrundstücks verlangen, dass er überhängende Zweige von Bäumen oder Sträuchern entfernt. - Beseitigt der Nachbar die auf das andere Grundstück hinüber hängenden Zweige trotz Aufforderung nicht, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks die Zweige selber abschneiden. - Die Kosten der Selbsthilfe-Aktion trägt dann der säumige Nachbar. Vorbemerkung zum besseren Verständnis der nachfolgenden Entscheidung, die nach § 543 ZPO keinen Tatbestand und damit auch keine Sachverhalts-Schilderung enthält: Die Klägerin und die beiden Beklagten sind ... weiter lesen
Zu den Voraussetzungen eines Notwegerechts Kurzfassung Ein Notwegerecht kann nur der vom Nachbarn beanspruchen, der zu seinem Grund und Boden nicht über ein anderes eigenes Grundstück ausreichend gelangen kann. Dafür muss er gegebenenfalls von unbequemeren oder teureren Zugangsmöglichkeiten Gebrauch machen. Im Einzelfall kann dabei auch verlangt werden, dass der Eigentümer eines zugangslosen Gartengrundstücks einen Steg über einen Wassergraben baut und nutzt. Das entschieden jetzt Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg – und wiesen deshalb eine Nachbarklage auf Einräumung eines Notweges ab. Sachverhalt Das Gartengrundstück des späteren Klägers ist ohne Zugang zu öffentlichen Wegen und vom ... weiter lesen