BANKRECHT / KAPITALMARKTRECHT
Neues zur insolventen MS Deutschland
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Am 30.10.2014 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Deutschland eröffnet; nun fand am 12.11.2014 die erste Gläubigerversammlung statt.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:
Diese brachte den Gläubigern jedoch keine positiven Informationen. Wie es scheint, kann nicht einmal der Betrieb des Schiffs finanziert werden, es wurden bereits erste Reisen abgesagt. Um den Betrieb zu finanzieren wäre ein Massedarlehen vonnöten, aber für eine solche Entscheidung waren nicht genügend Gläubiger anwesend. Dem Insolvenzverwalter konnten die nötigen Vollmachten damit nicht erteilt werden. Der MS Deutschland droht nun möglicherweise der Notverkauf; es scheint auch schon interessierte Investoren zu geben.
Außerdem liegt der Wert des Schiffes wohl bei höchstens 10 Millionen Euro. Dem stehen rund 50 Millionen Euro gegenüber, welche von den Anlegern investiert wurden. Über den Wert war damals ein Wertgutachten erstellt worden, in welchem ein Wert von 100 Millionen US-Dollar festgestellt wurde. Wie es scheint, hat dieses Wertgutachten aber nur 450 Euro gekostet und ist nur zwei Seiten lang, daher keinesfalls als seriös oder fundiert zu betrachten.
Zudem heißt es, die Schiffshypothek sei möglicherweise nicht wirksam bestellt worden. Dies würde für Anleger bedeuten, dass ihre Forderungen nicht vorrangig befriedigt werden. Folge dessen wäre auch, dass der Prospekt des Schiffsfonds fehlerhaft wäre.
Anleger sind jedoch nicht vollkommen schutzlos gestellt. So kommen unter Umständen Schadenersatzansprüche in Betracht, nämlich dann, wenn die Anlageberatung fehlerhaft war. Im Rahmen der Anlageberatung muss der potenzielle Anleger anleger- und objektgerecht beraten werden. Er muss entsprechend seinen Kenntnissen über bestehende Risiken aufgeklärt werden. Das ist häufig nicht der Fall. Insbesondere dann, wenn der Emissionsprospekt wirklich fehlerhaft sein sollte, können sich auch daraus Schadenersatzansprüche ergeben. Ob Betroffenen ein Schadenersatzanspruch zusteht, muss anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls ermittelt werden.
Betroffene Anleger sollten daher nicht zögern, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und das weitere Vorgehen zu besprechen, insbesondere um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können,
Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.