URHEBERRECHT
Recht am eigenen Bild – Schutz durch schärfere Sanktionen geplant
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Nach Plänen der Bundesregierung soll das Recht am eigenen Bild und das damit verbundene Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten künftig ausgeweitet und durch verschärfte Sanktionen besser geschützt werden. Dafür sorgen sollen insbesondere Erweiterungen im Strafgesetzbuch, die mehr Verhaltensweisen unter Strafe stellen.
Schutz am eigenen Bild bedeutet Schutz der Persönlichkeit
In Zeiten von Facebook und Instagram gelangen täglich Unmengen von Fotos und privaten Aufnahmen in die sozialen Medien – doch nicht immer ist der Abgebildete auch mit der Herstellung oder Veröffentlichung der Bilder einverstanden.
Den Schutz des eigenen Bildes will die Bundesregierung daher künftig wieder verstärkt in den Fokus nehmen. Geplant ist, dass der Persönlichkeitsschutz bei der Herstellung und Verbreitung von Bildern verbessert wird. Dazu soll auch auf Sanktionsebene das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden. Der geplante Gesetzesentwurf (BT-Drs. 19/17795) sieht dabei insbesondere vor, dass der Persönlichkeitsschutz auch auf bereits Verstorbene ausgeweitet werden soll. So soll es künftig strafrechtlich verfolgbar sein, wenn Bildaufnahmen hergestellt oder übertragen werden, die in grob anstößiger Weise einen Verstorbenen zur Schau stellen. Ebenso soll das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildern gegenüber Dritten strafbar werden.
Im Kampf gegen Schaulustige
Die Bundesregierung möchte damit unter anderem verhindern, dass Schaulustige bei Verkehrsunfällen das Geschehen und auch Opfer filmen oder fotografieren. Nicht selten werden diese Bilder dann über soziale Netzwerke verbreitet. Um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren, soll die mögliche Bestrafung eines solchen Verhaltens künftig vor allem abschreckend wirken.
Aber auch für die Fälle, in denen gerade Frauen den Bildaufnahmen von Männern ausgesetzt sind, soll es in Zukunft verschärfte Regelungen geben. Von der Gesetzesänderung soll auch das Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten, gegen Anblick geschützten Körperteilen einer Person erfasst werden. Damit sollen heimlich gemachte Aufnahmen unter den Rock oder in den Ausschnitt strafrechtlich schärfer verfolgt werden können. Denn auch mit solchen Aufnahmen setzt sich ein Täter klar über die Persönlichkeitsrechte des Opfers und seinem Recht am eigenen Bild hinweg.
Wenn der Appell an soziales Verhalten nicht mehr ausreicht
Doch warum braucht es erst ein Strafgesetz, damit Schaulustige ihre Handys wegstecken und lieber selbst helfen oder Helfenden den Weg frei machen? Was bringt Menschen dazu, mit ihren Fotos die Persönlichkeitsrechte von Fremden, Verletzten und Verstorbenen zu verletzen?
In Zeiten, in denen jeder alles festhalten will braucht es wohl wieder etwas Rückbesinnung auf ein normales soziales Verhalten. Ob dafür eine schärfere Gesetzgebung der richtige Weg ist, wird sich zeigen. Neben Aufklärung und Sensibilisierung ist es aber in jedem Fall für den Staat das einzige wirklich drastische Handlungswerkzeug. Menschen, die im Vorbeifahren einen Unfall filmen, müssen vielleicht einfach stärkere Sanktionen als bisher spüren, damit sie dem Drang nach ihrem Handy endlich nicht mehr nachgeben.
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