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Nachfolgend finden Sie Arbeitsrecht Ratgeber aus Duisburg
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich ua. über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob danach die Unterrichtung der Schriftform iSv. § 126 BGB bedarf, hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG geforderten Angaben in einem nicht unterzeichneten Text dokumentiert und diesen dem Betriebsrat zugeleitet, genügt die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen, um den eventuellen Schriftformverstoß zu heilen. Über das Vermögen der Arbeitgeberin der Klägerin wurde ... weiter lesen
Wenn man von seinem Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben überreicht bekommt, ist es zunächst das Wichtigste, einen kühlen Kopf zu bewahren. Viele Arbeitnehmer weigern sich z.B. bei einer persönlichen Übergabe des Kündigungsschreibens, den Empfang der Kündigung zu bestätigen, weil sie Angst haben, dadurch die Rechtmäßigkeit der Kündigung anzuerkennen. Diese Sorge ist unberechtigt, wenn tatsächlich nur der Empfang der Kündigung bestätigt wird (" erhalten am ... " ). Allerdings sollte man in jedem Fall sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, aufsuchen und mit ihm über die ... weiter lesen
Ohne besondere vertragliche Vereinbarung besteht nach Auffassung des BAG grundsätzlich keine Pflicht des Arbeitgebers, seine Organisationsgewalt so auszuüben, dass die Höhe des erfolgsabhängigen variablen Entgelts einzelner Mitarbeiter sich nicht verändert. Die Beklagte Arbeitgeber vertrieb Versicherungsleistungen. Dabei arbeitete sie im Zielgruppenvertrieb mit dem Verein „B.“ zusammen. Der Kläger ist angestellter Versicherungsvertreter in diesem Bereich. Für B. tätige Werber werden zugleich als sog. „Beauftragte“ für die Beklagte aktiv und versuchen, mit den Mitgliedern des B. ein Beratungsgespräch über Versicherungen zu vereinbaren. Dieses wird dann von ... weiter lesen
Laut Bundesarbeitsgericht ist die Formulierung in einem Zeugnis, man habe den Mitarbeiter „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“, nicht als versteckter Hinweis auf tatsächliches Desinteresse und fehlende Motivation des Mitarbeiters zu verstehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden sich daher in Zukunft in aller Regel nicht mehr mit Erfolgsaussicht gegen diese Formulierung wehren können. weiter lesen
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt. Der Kläger war bis zum Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 der medizinische Geschäftsführer der beklagten Kliniken der Stadt Köln, einer GmbH. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden von der Stadt Köln gehalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat über den Abschluss, die Aufhebung und die ... weiter lesen