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In seinem Beschluss vom 01.10.2014 äußerte sich das Oberlandesgericht (OLG) München zu den Anforderungen an den Erbschein, insbesondere dessen Inhalt, für den Nacherben (AZ.: 31 Wx 314/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Das OLG führte aus, dass der nach Eintritt der Nacherbefolge erteilte Erbschein positiv oder negativ angeben muss, dass sich das Erbrecht des Nacherben nicht auf die Gegenstände erstreckt, welche der Vorerbe durch Vorausvermächtnis erhalten hat, beispielsweise der bewegliche Nachlass und ein Teil des Grundbesitzes. Hier hatte das OLG zu entschieden, wie ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit sind Erbfälle mit Auslandsbezug nicht selten. Hierfür können mehrere Gründe angeführt werden. In Deutschland leben beispielsweise viele Erblasser mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Des Weiteren steigt der Anteil deutschen Staatsangehörigen, die Vermögen im Ausland besitzen. Eine differenzierte Beurteilung des anwendbaren Rechts ist geboten, wenn der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Hierbei kann im Besonderen auf seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Verlauf des ... weiter lesen
Was ist bei behinderten Erben zu beachten? Wenn ein behindertes Kind, dass Sozialleistungen bezieht, zur Familie gehört, ist das Ziel der erbrechtlichen Gestaltung, die Lebensführung des beinderten Kindes über den Sozialhilfestandard hinaus zu verbessern und den Kern des Familienvermögens zu erhalten. Die Ziele werden durch ein Beindertentestament erreicht. Durch ein Testament weicht man von der gesetzlichen Erbfolge und den daraus resultierenden unerwünschten sozialhilferechtlichen Auswirkungen ab Konkret werden die Ziele durch zwei zentrale erbrechtliche Maßnahmen erreicht: nur Vorerbschaft des Behinderten und Testamentsvollstreckung für den Erbteil des behinderten Kindes. ... weiter lesen
Nach vielen Jahrzehnten des Friedens sind in Deutschland insgesamt Vermögenswerte in Billionenhöhe angehäuft worden. Wenn es zum Erbfall kommt ist dies meist auch emotional eine Ausnahmesituation. Leider kommt es auch immer häufiger zu Streitigkeiten wegen der Erbschaft. wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, dann landen diese Streitigkeiten auch immer häufiger vor den Gerichten. Deshalb sollten gerade Erblasser- um eine solche Situation zu vermeiden- ihren letzten Willen eindeutig formulieren. Um bzgl. der Form und des Inhalts keine Fehler zu machen, empfiehlt es sich daher, sich hierbei juristischen Rat zu holen. Denn so mancher Erblasser würde sich sprichwörtlich im Grabe umdrehen, ... weiter lesen
1. Kein Testament "Ich brauche kein Testament, meine Frau bekommt doch sowieso alles." Dieser Satz ist so weit verbreitet wie er falsch ist. Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer verheiratet ist und keinen Ehevertrag geschlossen hat, wird von seinem Ehegatten zu ½ beerbt, die Kinder teilen sich die andere Hälfte des Nachlasses. Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder, erbt der Ehegatte zu ¾ und die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise dessen Geschwister, zu ¼. Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft und sind für die Aufteilung und Verwaltung des Nachlasses gemeinsam zuständig. Der Ehegatte ist gezwungen, sich mit den weiteren Erben zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verfolgte Ziel liegt in der finanziellen Absicherung einer nahestehenden Person. Wenn der Verstorbene allerdings hohe Schulden hinterlässt, kann es passieren, dass der durch die Lebensversicherung Begünstigte die fällige Versicherungssumme nicht erhält. Diese letzte finanzielle Hilfe kann den Angehörigen somit verwehrt bleiben. Der Bundesgerichtshof hat am 23.10.2003 (AZ: IX ZR 252/01) im Falle einer Überschuldung des Nachlasses entschieden, dass die fällige Versicherungssumme ... weiter lesen
"Erbschaft fürs Pflegeheim" LG München I, Teilurteil vom 26.05.2004, Az.: 26 O 12525/03 Wer im Pflegeheim lebt, kann den Träger des Heims nur unter bestimmten Voraussetzungen als Erben einsetzen. Der Heimträger kann wegen des Verbots der Vorteilsnahme nur Erbe werden, wenn die Heimleitung nichts von der Erbeinsetzung weiß oder die zuständige Heimaufsichtsbehörde noch zu Lebzeiten des Heimbewohners nach sorgfältiger Prüfung eine Ausnahmegenehmigung erteilt (§ 14 HeimG). Ursula W. war Kinderkrankenschwester und leitende Hebamme der Schwesternschaft des BRK. Im Alter von 86 Jahren starb sie nach mehreren Schlaganfällen im Juni 2002 im Pflegeheim der BRK-Schwesternschaft in Gründwald bei München. Sie hinterließ ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Sollen Mitarbeiter oder die Leitung ambulanter Pflegedienste beim Erbe eines Betreuten bedacht werden, ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Nur wenn das Pflegedienstpersonal nachweisen kann, dass die Erbeinsetzung nichts mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Pflegevertrag zu tun hat, kann das Erbe später angetreten werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 29. Mai 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 21 W 67/14). Zumindest nach den hessischen Vorschriften muss bewiesen werden, dass kein Zusammenhang zwischen Erbvertrag und den Pflegeleistungen bestanden hat. Im konkreten Fall hatte die Geschäftsführerin eines ... weiter lesen
Erklärt ein Abkömmling nach dem Tode seines Vaters in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit seiner Mutter, er sei mit der Zahlung eines bestimmten Betrages “vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden“, kann das als Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tode der Mutter auszulegen sein. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Kamen am 22.07.2014 entschieden. Der 1991 im Alter von 62 Jahren verstorbene Familienvater aus Bergkamen wurde von seiner 1935 geborenen Ehefrau und seinen beiden Kindern, einer 1960 geborenen Tochter und einem 1972 ... weiter lesen
Bei einem Testament denkt man häufig zuerst an "Enterbung", die Ausschließung von gesetzlichen Erben. Ein Testament ermöglicht aber viel mehr und muss nicht das Geringste mit Enterbung zu tun haben. Ein sorgfältig formuliertes Testament kann viel Streit unter den Erben vermeiden. 1. Inhalt eines Testaments Mit einem Testament kann der Erblasser vielfältigste Verfügungen von Todes wegen treffen und sicherstellen, dass sein Wille verwirklicht wird. Neben der Ausschließung von Erben kann der Erblasser auch Vermächtnisse bestimmen und den Erben Auflagen erteilen, Mit einem Testament kann man auch die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Hiervon könne es nach Ansicht des OLG auch keine Abweichung geben, sofern dies mit Willen und nach den Weisungen des Erblassers erfolge und die hergestellte Niederschrift von ihm unterschrieben worden sei. Es könne nur von einer Formgültigkeit des Testaments ausgegangen werden, wenn dieses ohne fremde Einwirkung und eigenhändig geschrieben worden sei. In dem zu entscheidenden Fall des OLG Hamm ging es um einen Erblasser, der im Alter von 71 Jahren verstorben ist. Die Antragstellerinnen beantragten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az. 15 W 79/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass eine Vollmacht, die der Erblasser erteilt hat und die nach seinem Tode weiter gelten soll, dann erlöschen soll, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt. Grundsätzlich braucht bei einer transmortalen Vollmacht, die auch über den Tod hinaus Geltung entfaltet, das Grundbuchamt nur die Wirksamkeit der Vollmacht zu prüfen, so dass ein Erbfolgennachweis nicht mehr erforderlich ist. Etwas anderes ... weiter lesen