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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies solle gelten, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling gelte aufgrund des ... weiter lesen
Ist der Erblasser Deutscher, richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen gemäß Art. 9 Ziff. 8 CC nach deutschem Recht. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments . Haben zwei Deutsche ein gemeinschaftliches Testament errichtet, so ist es daher wirksam und entfaltet Bindungswirkung. Es liegt auch kein Verstoß gegen den spanischen Ordre Public vor (TS vom 8.10.2010, recurso 313/2007). Beispiel Die Eheleute H und F, beide deutsche Staatsangehörige, errichten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden als Alleinerben ein. Schlusserbe sollen das gemeinsame Kind K ein. F verstirbt als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In den meisten Testamenten setzen sich Eheleute wechselseitig als Erben und ihre Kinder im Nachzug zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Die Erbfolge scheint damit geklärt zu sein. Nicht bedacht wird dabei jedoch häufig, dass im Todesfall eines Elternteils ein Geschwisterteil seinen Pflichtteil einfordern kann. In dieser Konstellation können erhebliche Schwierigkeiten auftauchen, welche sich in erster Linie auf den übriggebliebenen Schlusserben negativ auswirken, der sich des verbleibenden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Oftmals setzen sich Eheleute in ihren Testamenten wechselseitig als Erben und ihre Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Dabei wird vielfach nicht bedacht, dass im Todesfall eines Elternteils auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dies kann dann im Endeffekt zu großen Problemen führen. Insbesondere der verbleibende Schlusserbe kann sich des verbleibenden Schlusserbteils letztlich nicht sicher sein und somit kann diese Konstellation gerade für ihn negative ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
In Deutschland werden in den nächsten Jahren Billionen vererbt. Leider führt dies häufig zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Gerade diese Streitigkeiten sind sehr emotionsgeladen und enden manchmal sogar vor Gericht. Denn zusätzlich zu der Tatsache, dass es meist um hohe Beträge geht, streiten hier meist nahe Angehörige um den Nachlass. Es kommt erschwerend hinzu, dass es hier nicht nur um finanzielle Werte geht, sondern auch innerfamiliäre Verbindlichkeiten aufgewühlt werden. Gerade deshalb ist es auch für die rechtliche Betreuung durch den Rechtsanwalt erforderlich, dass dieser sich auf die Besonderheiten richtig einstellt und auch Verständnis für die emotionale ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit sind Erbfälle mit Auslandsbezug nicht selten. Hierfür können mehrere Gründe angeführt werden. In Deutschland leben beispielsweise viele Erblasser mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Des Weiteren steigt der Anteil deutschen Staatsangehörigen, die Vermögen im Ausland besitzen. Eine differenzierte Beurteilung des anwendbaren Rechts ist geboten, wenn der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Hierbei kann im Besonderen auf seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Verlauf des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Zur Feststellung von eventuell bestehenden Pflichtteilergänzungsansprüchen soll ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger, der Miterbe ist, ein Recht auf Grundbucheinsicht haben. So lautet das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 34 Wx 360/12). In dem vorliegenden Fall ging es um eine gesetzliche Erbin, die die Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen "über eventuelle Grundbesitze" des verstorbenen Vaters zur Feststellung möglicher ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte der Fall eintreten, dass das Originaltestament verschwindet, könne der Wille des Erblassers auch auf anderen Wegen erwiesen werden. Nach der gerichtlichen Entscheidung sei es fortan möglich, durch eine Kopie des Testaments das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Bedingung sei allerdings, dass das Testament ohne jegliche Zweifel vom Erblasser stamme. Zudem sei zu ermitteln, ob dieser das Originaltestament nicht bewusst habe verschwinden lassen wollen, denn daraus würde ein Widerruf resultieren. Im vorliegenden Fall zweifelte das Gericht keinesfalls ... weiter lesen
Wenn der Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmt, werden seine nächsten Verwandten und der Ehegatte kraft Gesetzes seine gesetzlichen Erben. Durch Testament oder Erbvertrag können die gesetzlichen Erben aber recht unkompliziert enterbt werden, indem einfach eine andere Erbfolge bestimmt wird. Diese Freiheit des Testierenden, über sein Vermögen auch für den Todesfall frei zu bestimmen, wird aber durch das Gesetz eingeschränkt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt das Recht der gesetzlichen Erben auf einen Mindestanteil. Bestimmte nahe Angehörige erhalten zum Ausgleich für die Enterbung ein Pflichtteilsrecht. Das Pflichtteilsrecht bezweckt damit ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München äußerte sich mit Beschluss vom 17.07.2014 zur Reichweite der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über Nachlassgegenstände (AZ.: 34 Wx 161/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führt aus, dass der Testamentsvollstrecker nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich zwar nur dann Verbindlichkeiten für den Nachlass wirksam eingehen könne, wenn die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung dies erfordere, allerdings auch dazu berechtigt sein könne, Verbindlichkeiten zu Verfügungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies sei auch dann der Fall, wenn dies nach dem Willen und den Weisungen des Erblassers erfolgt und von ihm unterschrieben worden ist. Der Beschluss des OLG Hamm besagt, dass nur dann von einer Formgültigkeit des Testaments auszugehen sei, wenn dieses ohne fremde Einwirkung eigenhändig geschrieben worden ist. Konkret ging es im vorliegenden Fall um einen im Alter von 71 Jahren verstorbenen Erblasser. Dieser soll zwei Monate vor seinem Tod im Dezember 2011 sein Testament erstellt haben. Um sich als Erben ausweisen zu lassen beantragten die ... weiter lesen