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Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen, die miteinander verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sowie zwischen Eltern und ihren Kindern. Dabei geht es um Fragen des Ehe- und Scheidungsrechts, des Unterhaltsrechts, des Sorgerechts und des Adoptionsrechts.
Historische Entwicklung des Familienrechts in Deutschland
Die Geschichte des Familienrechts in Deutschland reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Im Kaiserreich war das Familienrecht stark vom Vaterrecht geprägt, das bedeutet, dass der Ehemann und Vater als das Oberhaupt der Familie galt und die Entscheidungen traf. Im Nationalsozialismus wurde das Familienrecht zu einem Instrument der Rassenpolitik. Familien ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob eine ohne Zustimmung des Kindes bzw. seiner allein sorgeberechtigten Mutter eingeholte sogenannte DNA-Vaterschaftsanalyse im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage verwertet werden kann.
In beiden Fällen hatten die mit der jeweiligen Mutter des Kindes nicht verheirateten Kläger ihre Vaterschaft vor dem Jugendamt anerkannt. Jahre später ließen sie im einen Fall eine Haarprobe und im anderen Fall ein ausgespucktes Kaugummi sowie jeweils eigene Speichelproben ohne Wissen und Zustimmung des Kindes und der Mutter von einem privaten Labor genetisch analysieren. Die Analyse ergab jeweils, daß der Spender der ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Heiratet eine Mutter ihren neuen Partner, kann dieser das in die Ehe mitgebrachte Kind nur unter strengen Voraussetzungen als Stiefkind adoptieren. Gegen den Willen des leiblichen Vaters ist dies nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind möglich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Dienstag, 16. Mai 2017, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 UF 33/17).
Rechtlich gesehen wird bei einer Stiefkindadoption der neue Partner der rechtliche Vater des Kindes. Die rechtlichen Bande zu dem leiblichen Vater werden gekappt. Das Kind könnte von dem leiblichen Vater keinen Pflichterbanteil oder Kindesunterhalt geltend machen. Umgekehrt müsste das Kind bei Bedürftigkeit des ... weiter lesen
Wann beeinflusst ein "Karrieresprung" in der beruflichen Laufbahn des Unterhaltsverpflichteten den Unterhaltsanspruch seines geschiedenen Ehegatten?
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 01.12.2003 Az: 7 WF 3447/03
Die Einbeziehung einer nach der Scheidung erfolgten Beförderung des unterhaltspflichtigen Ehemannes vom Sonderschullehrer (Besoldungsgruppe A 13) zum Konrektor an einer Sonderschule (Besoldungsgruppe A 14 L) in die für die Bemessung des nachehelichen Unterhaltes maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse kann im Ergebnis nicht auf diesen Karrieresprung wahrscheinlich machende Umstände gestützt werden, die vor der Scheidung, aber nach der Trennung eingetreten sind, und im Zeitpunkt der Trennung nicht ... weiter lesen
Die 1945 geborene Klägerin wollte im Jahre 2000 ihren schwer erkrankten, 1913 geborenen Verlobten, den sie circa 2 Jahre zuvor kennengelernt hatte, kurz vor seinem Tode heiraten. Am Morgen des 01.09.2000 drängte auch der Mann auf eine schnelle Eheschließung, da es ihm schlecht ging. Die Klägerin vereinbarte darauf telefonisch mit dem Standesbeamten in A., dass die Trauung um 15.00 Uhr am Krankenbett stattfinden solle. Gegen 12.30 Uhr verschlechterte sich der Gesundheitszustand weiter. Während der Hausarzt um 12.48 Uhr im Hause des Todkranken eintraf, konnte der zuständige Standesbeamte nicht mehr erreicht werden, weil er sich in seiner Mittagspause befand und die Diensträume des Standesamts verlassen hatte. Gegen 13.10 Uhr verstarb der ... weiter lesen
Die Immobilie in der Scheidung - Teil II
Wer hat die Instandhaltungskosten der Immobilie zu tragen?
Zu den Instandhaltungskosten gehören solche Kosten, die dem Erhalt der Immobilie dienen (Dachreparatur), aber keine Wertsteigerung (Wintergartenanbau etc.) darstellen.
Sofern die Ehegatten Miteigentümer der Immobilie sind, haften sie hälftig für die Instandhaltungskosten, zumindest aber entsprechend ihrem Eigentumsanteil.
Problematisch kann dies einmal sein, wenn während der Trennungszeit teure Reparaturen anfallen.
Sofern nur einer der Ehegatten über Vermögen verfügt, um diese Reparatur zu bezahlen, empfiehlt es sich, dass dieser die Reparatur zunächst finanziert, sich ... weiter lesen
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt zu entscheiden. Die heute 50-jährige Klägerin, die mit dem Beklagten von 1968 bis 1997 verheiratet war, versorgte während der Ehe den Haushalt, betreute die 1979 geborene gemeinsame Tochter und war daneben halbtags als selbständige Fußpflegerin tätig. Die Eheleute lebten in einem ihr gehörenden Haus, welches sie 1998 verkaufte. Nach Ablösung von Schulden und Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den Beklagten verblieb ihr ein Restkapital, aus dem sie Zinsen erzielt. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts kann sie eine leichte vollschichtige ... weiter lesen
Zum Anspruch der Witwe gegen die Erben des Ehemannes auf Ausgleich des während langjähriger Trennung erzielten Zugewinns
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Zugewinnausgleichsanspruch einer Witwe zu entscheiden, die ihren 28 Jahre älteren, schwer erkrankten Ehemann vier Jahre nach der Eheschließung verlassen hatte und seitdem unbekannten Aufenthalts war. 17 Jahre nach der Trennung hatte der Ehemann ihr einen Scheidungsantrag öffentlich zustellen lassen, war kurz darauf verstorben und von seinen drei Schwestern beerbt worden.
Die Klägerin, die selbst keinen Zugewinn erzielt hat, nahm die Erbinnen auf Zugewinnausgleich in Höhe der Hälfte des Endvermögens des Erblassers ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle.
Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil.
Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten.
Die Besonderheit ... weiter lesen
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter
nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen.
Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus
gewährt werden, wenn dies aus Billigkeitsgrün-den mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ... weiter lesen
Frankfurt, 01.07.13 - Bislang war es so, dass alleine Mütter nicht ehelich geborener Kinder das Sorgerecht für diese hatten. Dies bedeutete, dass nur sie alleine Entscheidungen für die genannten Kinder treffen durften und konnten. Väter nicht ehelich geborener Kinder hatten bislang nahezu keine Chance, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, indem sie auf Entscheidungen für das Kind vornehmen konnten. Es war die Mutter, die entschied, wo das Kind lebt, wo es zur Schule geht, welchen Kindergarten es besucht, welche Arztbesuche es vornimmt, welche Religion es ausüben soll usw.. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern als ... weiter lesen