Lüneburg (jur). Ärzte, die abhängigen Patienten große Mengen an unter das Betäubungsmittelrecht fallenden Medikamenten abgeben, müssen mit dem Entzug ihrer Approbation rechnen. Mit einem am Dienstag, 12. Mai 2015, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ein solches Vorgehen bestätigt (Az.: 8 LC 123/14).
Im entschiedenen Fall war der Patient langjährig drogenabhängig, unter anderem von Kokain und Heroin. Zuletzt konsumierte er noch Heroin und nahm Medikamente mit dem Wirkstoff Flunitrazepam, einem Beruhigungsmittel, das die Funktionen des zentralen Nervensystems dämpft. Das Medikament macht ebenfalls ... weiter lesen