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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit Hilfe von Scheinversicherungen seien dem deutschen Fiskus mehrere Milliarden Euro vorenthalten worden. Deutsche Bankkunden der Credit Suisse sind in den Fokus der deutschen Steuerfahndung geraten. Ihnen wird der Steuerbetrug über die Credit Suisse mit einem Milliardenschaden vorgeworfen. Anstoß für die Untersuchungen der deutschen Steuerermittler sollen neue Informationen über Scheinversicherungen, sogenannte Bermuda- Produkte sein. Über eine Tochterfirma der Credit Suisse auf den Bermuda- Inseln sollen mehrere tausende Bankkunden Teile ... weiter lesen
München (jur). Private Betreiber eines Blockheizkraftwerks können unternehmerische Vorteile bei der Umsatzsteuer nutzen. Allerdings müssen sie dann umgekehrt auf die entnommene Energie Umsatzsteuer bezahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Februar 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: XI R 3/10). Im Streitfall hatte eine Familie ein Blockheizkraftwerk in ihr Haus einbauen lassen. Die Anlage wird mit Erdgas betrieben und erzeugt durch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme für Heizung und Wasser. Nicht genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom örtlichen Stromversorger vergütet. Der BFH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter kommen in der Entscheidung vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) zu dem Schluss, dass die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Die von dieser Steuer betroffenen Altfälle seit dem Jahr 2001 müssten demnach nachträglich privilegiert werden. Durch eine Neuregelung wurden bei Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer befreit. Den eingetragenen Lebenspartnern ist ... weiter lesen
Vermieter können eventuell die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Vorliegend vermietete ein Vermieter als Rentner drei Wohnungen, die sich auf seinem Anwesen befanden. Für die Verwaltung richtete er sich ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung im Erdgeschoss ein. Als der Vermieter in seiner Steuererklärung bezüglich seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten für sein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 3.500 Euro geltend machte, erkannte das Finanzamt diese Ausgaben nicht im Steuerbescheid an. Dies wollte er sich nicht gefallen lassen und klagte vor dem Finanzgericht. Dabei berief sich der Vermieter darauf, ... weiter lesen
Münster (jur). Aqua-Fitness sowie Schwimmkurse für Kinder und auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. August 2017 entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Für Baby-Schwimmen gilt dies zunächst nicht, Schwimmschulen können sich danach aber gegebenenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer berufen. Damit gab das FG einer 2000 gegründeten Schwimmschule in Westfalen recht. Sie bietet in öffentlichen Hallenbädern Schwimmkurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Wassergymnastik wie Aqua-Jogging und Aqua-Fitness an. In den Kursgebühren ist auch das ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.11.2016 V R 53/15 Mit dem Aschermittwoch ist die närrische Zeit in den west- und süddeutschen Karnevalshochburgen vorbei. In den unzähligen Karnevalsvereinen ist zunächst Ruhe eingekehrt. Interesse dürfte in dem Zusammenhang ein Urteil des Bundesfinanzhofes für die Vorbereitung der nächsten Karnevalszeit wecken. Im Streitfall hatte ein eingetragener Karnevalsverein im Jahr 2009 innerhalb der Karnevalswoche eine Kostümparty veranstaltet, die als „Nacht der Nächte“ angekündigt worden war. Diese hatte er in den Jahren zuvor schon diverse Male abgehalten. Bei einer Gästezahl von bis zu 1.200 Personen wurden ... weiter lesen
München (jur). Bei einer mithilfe einer Videokonferenz durchgeführten mündlichen Gerichtsverhandlung müssen Beteiligte zeitgleich die Richterbank und die anderen Beteiligten sehen und hören können. Muss sich ein Verfahrensbeteiligter um 180 Grad umdrehen, um einen auf Video zugeschalteten Beteiligten zu sehen, stellt dies einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und damit einen Verfahrensmangel dar, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 12. Oktober 2023, veröffentlichten Beschluss ( IX B 104/22 ). Im Streitfall wollte ein Geschäftsführer eines Unternehmens gerichtlich Einsicht in Akten des Finanzamtes erstreiten. Das Finanzgericht Münster führte eine mündliche Verhandlung durch, ... weiter lesen
Nachdem der spanische Fiskus zum Jahresanfang angeordnet hatte, dass die Steuernummer für Ausländer (N.I.E.) nur persönlich beantragt werden kann, wurde nunmehr angeordnet, dass doch wieder eine Beantragung über (notariell) Bevollmächtigten möglich ist. Eine NIE benötigt jeder Ausländer, der in Spanien einen steuerlich relevanten Vorgang beurkunden möchte, z.B. den Erwerb einer Immobilie, den Antritt einer Erbschaft oder die Gründung einer Gesellschaft oder ein anderes steuerlich relevantes Geschäft tätigen will (z.B. ein Konto eröffnen möchte). Die Identifikationsnummer für Ausländer („Número de Identificación de ... weiter lesen
Münster (jur). Der steuerliche Altersentlastungsbetrag bedeutet keine unzulässige Diskriminierung jüngerer Steuerzahler unter 64 Jahren. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden (Az.: 10 K 1979/15 E). Es wies damit Eheleute ab, die zu Beginn des streitigen Steuerjahres 2013 61 beziehungsweise 54 Jahre alt waren. Sie hatten verlangt, auch bei ihnen den steuerlichen Altersentlastungsbetrag anzurechnen. Dieser gilt laut Gesetz für Steuerpflichtige, die zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt sind. Über Renten und Pensionen hinausgehende Einkünfte werden dann teilweise von der Besteuerung ausgenommen. ... weiter lesen
Hatte ein Erblasser Kapitalanlagen in den USA, stellen sich neben Fragen der deutschen Erbschaftsteuer, der Bundes-Nachlasssteuer („federal estate tax“) und der Erbschafts- und Nachlassteuern der US Bundestaaten im Todesfall auch Fragen der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Der Beitrag gibt eine Einführung. Besteuerung von Kapitaleinkünften von beschränkt Steuerpflichtiger Die USA erheben auf „Non resident aliens“ (beschränkt Steuerpflichtige) gezahlte US-Kapitalerträge (z.B. auf Zinsen, Dividenden, Fonderträge, Zahlungen einer Lebensversicherung) eine Quellensteuer in Höhe von 30%. Regelungen im DBA Deutschland / USA ... weiter lesen
Der Zinssatz für Steuerrückzahlungen weiter bei 6%. Mittlerweile macht Geld sparen ja fast schon arm. Und um mal beim Thema Steuerzins zu bleiben: Wer zahlt heute überhaupt noch Steuern? In Zeiten der Steueroptimierung gibt niemand mehr einen Cent mehr, als im Steuerrecht absolut notwendig. Doch wen eine Steuernachzahlung trifft, für den kann es teuer werden. Hohe Zahlungen möglich Das Finanzgericht Münster bestätigte jüngst die einheitliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Das Finanzamt darf, unabhängig von aktuellen Schwankungen in der Zinspolitik, weiterhin einen stolzen Steuersatz von 0,5% pro Monat, also 6% Zinsen pro Jahr ... weiter lesen