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München (jur). Ein gemeinnütziger Blindenselbsthilfeverein kann beim Verkauf von Hilfsmitteln an blinde und sehbehinderte Menschen nicht automatisch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent beanspruchen. Die reguläre Umsatzsteuer von 19 Prozent gilt zumindest dann, wenn der Verein beim Verkauf lediglich die allgemein im Fachhandel übliche produkt- und anwendungsbezogene Beratung durchführt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: V R 12/20). Eine Umsatzsteuerbegünstigung komme dagegen in Betracht, wenn neben der reinen Produktberatung weitere „fürsorgeorientierte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch dieses Urteil vom 26.09.2012 soll die Abzugsbeschränkung auf zwei Drittel der Aufwendungen und den Höchstbetrag von 4.000 € verfassungsgemäß sein. Das Gericht hat seine Auffassung damit begründet, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes sei. Nach der Auffassung des BFH handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit, da kein regelwidriger körperlicher Zustand vorliege. Krank sei eine Frau nicht, wenn sie schwanger wird, sondern nur dann, wenn sie nicht schwanger werden ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Die Kosten eines Schlichtungsverfahrens können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden, auf das das Gericht in seinem Newsletter vom 6. Dezember 2013 hingewiesen hat (Az.: 11 K 3540/12 E). Es gab damit einem Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen recht, der die Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW angerufen hatte. Der Mann hatte von seinen Eltern ein Haus in einem ehemaligen Bergbaugebiet geerbt. Wegen der unterirdischen Stollen waren Schäden entstanden, die der Mann 2009 gegenüber dem zuständigen Bergbauunternehmen geltend machte. Als ... weiter lesen
München (jur). Auch wenn ein Geschäftswagen zu über 50 Prozent beruflich genutzt wird, können die Kosten des Autos zu 70 Prozent privat zu versteuern sein. Denn die sogenannte Ein-Prozent-Regelung wird nicht bei 50 Prozent gedeckelt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Montag, 20. August 2018, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X R 28/15). Einziger Ausweg aus dem Dilemma ist danach ein Fahrtenbuch. Im Streitfall wollte ein Immobilienmakler aus Bayern allerdings kein Fahrtenbuch führen, nahm seinen BMW 530d aber dennoch in das Betriebsvermögen auf. Das Auto hatte er 2006 gebraucht gekauft; im Streitjahr 2009 war es fünf Jahre alt und abbezahlt. Daher fielen nur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat Bauherren mehr Flexibilität für die künftige Nutzung ihres Gebäudes verschafft. Nach einem am Mittwoch, 11. Juli 2012, veröffentlichten Urteil gehen die während der Bauzeit angefallenen Zinsen steuerlich nicht verloren, wenn sich der Eigentümer entgegen ursprünglich anderer Pläne kurzfristig für eine Vermietung entscheidet; die Bauzeitzinsen können dann in die Herstellungskosten eingerechnet werden und fließen so in die Abschreibung ein (Az.: IX R 2/12). Wird ein Haus zum Zweck der Vermietung gebaut, können die während der Herstellungsphase angefallenen Zinsen als vorweggenommene Werbungskosten ... weiter lesen
Münster (jur). Die Kosten einer Ehescheidung sind nach wie vor steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar. Nach dem Finanzgericht (FG) Neustadt hat dies mit einem am Mittwoch, 10. Dezember 2014, bekanntgegebenen Urteil auch das FG Münster entschieden (Az.: 4 K 1829/14). Beide Gerichte haben aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. 2011 hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ausgeweitet (Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: VI R 42/10; JurAgentur-Meldung vom 13. Juli 2011). Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung zum Jahresbeginn 2013 den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ... weiter lesen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 27.11.2014 hat in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind" erstellt. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Es geht um den Fall, dass Arbeitnehmer-Ehegatten oder -Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, für den Lohnsteuerabzug wählen können, ob beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden oder der Höherverdienende in die ... weiter lesen
München (jur). Der Steuerabzug für ein häusliches Arbeitszimmer bleibt auf dessen anteilige Fläche beschränkt. Für auch während der Arbeitszeit genutzte Nebenräume wie Küche, Bad und Flur können nicht weitere Flächen hinzugerechnet werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 15. Juni 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X R 26/13). Es wies damit eine selbstständige Lebensberaterin aus dem Rheinland ab. Ein häusliches Arbeitszimmer kann gegebenenfalls steuermindernd als Werbungskosten oder Betreibsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass für bestimmte Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur ... weiter lesen
Bundesfinanzhof Urteil vom 30.8.2017 - XI R 37/14 Pokerspieler dürfen aufatmen: Preisgelder oder Spielgewinne, die ein professioneller Spieler durch die erfolgreiche Teilnahme an Turnieren erzielt unterliegen nicht der Umsatzsteuer. So entschied nun der Bundesfinanzhof. Im konkreten Fall war der Kläger professioneller Pokerspieler, der in den Jahren 2007 und 2008 Gewinne bei Pokerturnieren erzielt hatte. Nach § 1 Absatz I Nr. 1 UStG unterliegen Umsätze aus die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Somit kam es für die Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit darauf an, ob der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dies soll der Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 18.12.2012 (Az.: II ZR 259/11) entschieden haben. Danach sollen erhaltene Steuervorteile aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht angerechnet werden können, sofern die Schadensersatzleistung versteuert werden müsse. Im Ergebnis würden dem Anleger die Steuervorteile nämlich so wieder genommen werden. Die Schadensersatzleistung könnte als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu werten sein. Diese müssten dann in der Folge ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Seit das Land Nordrhein-Westfalen Anfang August diesen Jahres zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft haben soll, seien die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt. Strafbefreiende Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sollen nun von verschiedenen Finanzämtern in NRW zurückgewiesen worden sein. Als Grund dafür sei genannt worden, dass die Daten der Steuerhinterzieher in vielen Fällen bereits durch den Ankauf der CD bekannt gewesen seien und für eine strafbefreiende Selbstanzeige daher kein Raum mehr ... weiter lesen