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Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die von der Bundeswehr im Jahre 1998 verfügte Entlassung eines Wehrpflichtigen bestätigt, der Kreisvorsitzender der NPD war.
Der Kläger wurde zum 1. März 1998 zum zehnmonatigen Grundwehrdienst einberufen. Im August 1998 wurde er als Gefreiter von dem zuständigen Truppenkommandeur entlassen, nachdem bekannt geworden war, dass er der NPD angehörte und für diese Parte an seinem Heimatort die Funktion eines Kreisvorsitzenden ausübte. Seine Klage gegen den Entlassungsbescheid blieb beim Verwaltungsgericht erfolglos.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 6 des Wehrpflichtgesetzes ist ein Soldat, ... weiter lesen
München (jur). Im Kampf gegen die Coronapandemie durften die Länder für Einreisende aus sogenannten Risikogebieten nicht pauschal eine Quarantäne anordnen. Mit einem am Mittwoch, 2. August 2023, verkündeten Urteil stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München fest, dass eine entsprechende Verordnung des Freistaats Bayern vom 5. November 2020 unwirksam war (Az.: 20 N 20.2861). Eine Quarantäne setze einen individuellen Ansteckungsverdacht voraus.
Nach der Einreisequarantäne-Verordnung in Bayern mussten sich Rückkehrer aus „Risikogebieten“ mit hohen Corona-Infektionszahlen nach ihrer Einreise unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die bayerische Verordnung beruhte auf einer Musterverordnung des ... weiter lesen
Koblenz (jur). Kommunen müssen grundsätzlich die Tierarztkosten für aufgefundene Katzen bezahlen. Nur weil die Tiere ohne ihren Eigentümer frei herumgelaufen sind, handelt es sich bei den Samtpfoten noch nicht um herrenlose Katzen, für die die Kommune nicht einstehen muss, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Freitag, 20. Oktober 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 K 533/17.KO). Die Katzen seien vielmehr als Fundsache einzustufen, so dass die Fundbehörde für anfallende Kosten zuständig ist.
Damit bekam eine Tierarztpraxis recht, die 2016 insgesamt drei aufgefundene verletzte Katzen gebracht bekam. Die Tierarztkosten in Höhe von 2.036 Euro wollten sich die ... weiter lesen
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) vom 16. Februar 2002 ist wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes mit Artikel 70, Artikel 75 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil. Zwei Richterinnen und ein Richter haben der Entscheidung eine abweichende Meinung angefügt.
Wegen der Einzelheiten des dem Normenkontroll-Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 26/2004 vom 12. März 2004 verwiesen.
In den Entscheidungsgründen heißt es:
1. Das Fünfte Änderungsgesetz wird den Anforderungen ... weiter lesen
Ein Polizeibeamter, der während der Dienstzeit private Telefongespräche unter missbräuchlicher Kennzeichnung als Dienstgespräche führt, bereichert sich vorsätzlich zum Nachteil des Dienstherrn, entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz und kürzte im konkreten Fall die Dienstbezüge des Beamten auf die Dauer von 15 Monaten um 1/20 (monatlich rund 135,00 € brutto).
Der 37jährige Beamte des mittleren Dienstes verrichtet seinen Dienst als Sachbearbeiter in einer rheinland-pfälzischen Polizeidienststelle. Im Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis 11. Februar 2004 führte er während der Dienstzeit 424 Gespräche mit einer Gesamtdauer von 117 Stunden, wodurch dem Land Telefonkosten in Höhe von 262,86 € entstanden. Das daraufhin von der ... weiter lesen
Ungenehmigte Tätigkeit als Organisator und Moderator von Veranstaltungen privatwirtschaftlicher Unternehmen - OVG entfernt Polizeibeamten aus dem Dienst
Ein Polizeibeamter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren beharrlich und unter massiver Beeinträchtigung des Dienstes, aber auch während er krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, in erheblichem Umfang einer ungenehmigten Nebentätigkeit nachgeht, muss mit seiner Entlassung rechnen. So entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz.
Der Beamte war seit Mitte der 90er Jahre im Besitz einer Nebentätigkeitsgenehmigung, die ihm die Moderation von Veranstaltungen bei einem privaten Fernsehsender mit einem wöchentlichen Zeitaufwand von 2 bis 3 Stunden erlaubte. In der ... weiter lesen
Der Kläger leidet seit seiner Kindheit an totalem Haarausfall. Ihm wurde Beihilfe für eine ärztlich verordnete Perücke mit der Begründung abgelehnt, er habe das 30. Lebensjahr überschritten. Diese ausschließlich für Männer geltende Altersgrenze ist mit dem strengen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Danach darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Ein vollständiger oder sehr weitgehender Haarausfall tritt seiner Natur nach sowohl bei Männern als auch bei Frauen auf. Die geringere gesellschaftliche Akzeptanz von Frauen, die an Haarausfall leiden, rechtfertigt nicht ihre Bevorzugung im Rahmen der Beihilfe.
BVerwG 2 C 1.01 – Urteil vom 31. Januar 2002weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass eine Bewerberin keinen Anspruch auf Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen hat, wenn sie nicht bereit ist, im Unterricht auf ihr aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch zu verzichten. Es hat damit die Auffassung des Oberschulamts Stuttgart bestätigt, das es 1998 abgelehnt hatte, die Klägerin, die aus Afghanistan stammt und 1995 eingebürgert worden ist, als Beamtin in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg zu übernehmen.
Zwar gewährleistet das Grundgesetz den Zugang zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen Bekenntnis spwie die freie und ungestörte Religionsausübung. Wer aus Glaubensüberzeugung ein Kopftuch trägt, ist durch das Grundrecht auf ... weiter lesen
Die Klägerin war für das Jahr 1998 von der evangelischen Kirche der Pfalz u.a. wegen einer Unternehmensveräußerung zu Kirchensteuer in erheblicher Höhe herangezogen worden. Ihre im Jahr 2000 gestellten Anträge auf Ermäßigung der Kirchensteuer lehnte die beklagte Kirche ab, weil die Klägerin bereits 1999 aus der Kirche ausgetreten sei. Zwar ermäßige sie auf Antrag die Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne auf bis zu 50% und begrenze die Kirchensteuer im Übrigen auf 4% des zu versteuernden Einkommens (Kappung). Dies geschehe aber nur gegenüber Kirchenmitgliedern, deren Bindung an die Kirche dadurch gefestigt werden solle.
Mit ihrer Klage auf Kirchensteuerermäßigung hatte die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Neustadt Erfolg, weil ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Der Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) Baden-Württemberg muss sich wegen „tatsächlicher Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ eine Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz vorerst gefallen lassen. Auch die vom Verfassungsschutz vorgenommene öffentliche Bekanntgabe der AfD-Beobachtung ist voraussichtlich rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Mittwoch, 8. November 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 1 K 167/23). Damit hatte der Eilantrag des AfD-Landesverbandes gegen das Vorgehen der Verfassungsschützer keinen Erfolg.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg hatte am 13. Juli 2022 den AfD-Landesverband als zu ... weiter lesen
Leipzig (jur). Minderjährige Kinder von getrennt lebenden Eltern können nicht an zwei Orten gleichzeitig ihren Hauptwohnsitz haben. Auch wenn die Eltern abwechselnd zu genau gleichen Teilen ihr Sorgerecht ausüben, kann es für das Kind nur eine Hauptwohnung geben, urteilte am Mittwoch, 30. September 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 C 38.14).
Nach den melderechtlichen Bestimmungen ist der Hauptwohnsitz jener, in dem man sich überwiegend aufhält. Zusätzlich können weitere Nebenwohnsitze gemeldet werden. Die Bestimmung des Hauptwohnsitzes hat dabei konkrete Auswirkungen. Für Kinder wird mit dem Hauptwohnsitz beispielsweise der Schulbezirk festgelegt. Für die ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Köln hat unter dem Aktenzeichen 14 K 6556/20 entschieden, dass die Erhebung der LKW-Maut zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 27. Oktober 2020 teilweise rechtswidrig war. Die Begründung: In die Mautsätze wurden Kosten für die Verkehrspolizei einbezogen, was gegen EU-Vorgaben verstößt. Die Bundesrepublik Deutschland muss nun die zu viel gezahlten Mautgebühren zuzüglich Zinsen zurückzahlen.
VG Köln gibt Klage statt: Teilweise Rückerstattung der LKW-Maut
Eine Klägerin forderte die Rückerstattung der von ihr entrichteten LKW-Maut für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 27. Oktober 2020, spezifisch den Teil der Maut, der die Kosten der Verkehrspolizei umfasste, samt Verzinsung.
Nach einem ... weiter lesen