STEUERRECHT
Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger in den USA: Quellensteuer auf US Kapitalerträge im Todesfall
Autor: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt
Besteuerung von Kapitaleinkünften von beschränkt Steuerpflichtiger
Die USA erheben auf „Non resident aliens“ (beschränkt Steuerpflichtige) gezahlte US-Kapitalerträge (z.B. auf Zinsen, Dividenden, Fonderträge, Zahlungen einer Lebensversicherung) eine Quellensteuer in Höhe von 30%.
Regelungen im DBA Deutschland / USA Einkommensteuer
Bei Anwendbarkeit des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen und anderen Steuern vom 29. August 1989 (DBA Deutschland / USA Einkommensteuer) sind allerdings hierauf Vergünstigungen zu gewähren:
Gemäß Art. 10 Abs. 2 b) DBA Deutschland / USA Einkommensteuer darf die Steuer auf Dividendeneinkünfte nicht mehr als 15 % betragen.
Gemäß Art. 11 DBA Deutschland / USA Einkommensteuer sind Zinsen in den USA nicht steuerbar.
Diese Regelungen gelten allerdings nur im Falle der unmittelbaren Auszahlung an den Begünstigten, z.B. durch eine US Lebensversicherung, Bank. Fällt der Erwerb in den Nachlass („estate“) und wird der Nachlass durch einen US Nachlassverwalter verwaltet, findet ein steuerlich relevanter Zwischenerwerb statt und der Nachlassverwalter hat die Steuern für den Nachlass zu erklären.
Geltendmachung der Vergünstigung nach dem DBA
Die Vergünstigung ist mittels des Formular der amerikanischen Bundesfinanzverwaltung („Internal Revenue Service“, kurz „I.R.S.“) „W8–BEN“ geltend zu machen. Das Formular ist bei der vermögensverwaltenden Stelle (Bank, Versicherung) unmittelbar einzureichen. Ferner wird eine US Steuernummer für beschränkt Steuerpflichtige („ITIN“) benötigt.