ERBRECHT
Erbrecht USA: Das "Probate"
Autor: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt
Bei Bezügen eines Erbfalls zu den USA wird von deutschen Nachlassgerichten im Nachlassverfahren oftmals Vorlage eines „Probate“ verlangt. Hiermit ist der Beschluss („decree“ oder „decision“) eines US Nachlassgerichtes („probate court“) gemeint, mit welchem bezeugt wird, dass das Nachlassgericht nach Prüfung des Testaments davon überzeugt ist, dass das vorgelegte Testament echt ist, formwirksam errichtet, nicht widerrufen, von einem testierfähigen Erblasser als sein letzter Wille errichtet und somit insoweit ein wirksames Testament ist.
In anderen Zusammenhängen wird unter „Probate“ allerdings auch das gesamte US Nachlassverfahren („probate proceedings“) und die Nachlassverwaltung („administration of the estate“) bis zur Verteilung („distribution“) durch den USA Nachlassverwalter („personal representative“) bezeichnet.