VERKEHRSRECHT
Keine Belehrung als Beschuldigter - Aussage nicht verwertbar
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KOBLENZ (DAV). Angaben eines Betroffenen nach einer Verkehrsunfallflucht sind vor Gericht nur verwertbar, wenn er zuvor darüber belehrt wurde, das er als Beschuldigter vernommen werden soll. Dies folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz, die von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht worden ist.
Gegen den Angeklagten war in dem zu Grunde liegenden Fall ein Strafbefehl ergangen, in dem ihm unter anderem die Fahrerlaubnis entzogen und für die Wiedererteilung eine Sperrfrist von neun Monaten angeordnet wurde. Es ging um einen Unfall mit einem Sachschaden in Höhe von 8.000 Mark, den der Angeklagte gegenüber Polizisten eingeräumt hatte. Die Beamten hatten ihn an seiner Arbeitsstelle vernommen, es dabei allerdings versäumt, auf den Status der Vernehmung als Beschuldigter hinzuweisen. Später, nachdem er belehrt worden war, wollte der Mann - auch in der Hauptverhandlung - keinerlei Angaben mehr machen und wandte sich gegen den Strafbefehl.
Das Gericht erklärte den Inhalt der Vernehmung für nicht verwertbar. Eine Beschuldigten-Belehrung wäre notwendig gewesen, ?da die ermittelnden Beamten zum Zeitpunkt ihres Eintreffens am Arbeitsplatz des Herrn L. bereits deutliche Hinweise hatten, die den Angeklagten als Täter in Frage kommen ließen?. Damit seien nicht nur die Angaben des Angeklagten unverwertbar, sondern auch die Angaben der Vernehmungsbeamten. Ohne diese Angaben sei es jedoch zweifelhaft, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt Führer des Fahrzeugs war, meinten die Richter. Damit lägen die Gründe für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr vor.
Landgericht Koblenz
Beschluss vom 2. Mai 2002
Aktenzeichen: 1 Qs 82/02
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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