SOZIALRECHT
Kindergeld während „Unternehmensphase“ zwischen Bachelor und Master
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Stuttgart (jur). Während einer zwischen Bachelor- und Masterstudium eingeschobenen „Unternehmensphase“ haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld. Bei einem solchen sogenannten PreMaster-Programm handelt es sich weder um eine Zweitausbildung noch um eine Erwerbstätigkeit, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 4. Dezember 2013 entschied (Az.: 1 K 775/13).
Kindergeld wird generell bis zur Volljährigkeit gezahlt, danach bis zum 25. Geburtstag, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Auf die Höhe des eigenen Einkommens des Kindes kommt es seit Anfang 2012 nicht mehr an. Bei einer Zweitausbildung darf eine nebenher ausgeübte Erwerbstätigkeit allerdings nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen.
Während eines PreMaster-Programms werden Bachelor-Absolventen direkt im Betrieb fachspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, danach ein Masterstudium aufzunehmen.
Unter Hinweis auf das vom Unternehmen gezahlte Entgelt hatte im Streitfall die Familienkasse diese „Unternehmensphase“ als Erwerbstätigkeit gesehen. Dies stehe einem Kindergeldanspruch der Eltern entgegen.
Das FG Stuttgart hat dem nun widersprochen. Während eines PreMaster-Programms werde die Arbeitszeit nicht gewerblich genutzt, sondern für die Ausbildung der Teilnehmer. Die erworbenen Qualifikationen dienten der späteren Karriere. Das Programm sei daher nicht als Erwerbstätigkeit, sondern als Ausbildungsverhältnis zu sehen. Es diene zudem der Vorbereitung auf das Masterstudium und daher der Fortsetzung der mit dem Bachelor begonnenen Ausbildung.
Ähnlich hatte auch das FG Münster zu sogenannten dualen Studiengängen entschieden, bei denen sich praktische und theoretische Phasen abwechseln. Die praktischen Phasen seien hier Teil der Ausbildung und noch keine reguläre Erwerbstätigkeit (Urteil vom 28. August 2013, Az.: 3 K 711/13 Kg; JurAgentur-Meldung vom 15. Oktober 2013).
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