Das deutsche Börsenrecht ist Bestandteil des Kapitalmarktrechts und im Börsengesetz geregelt. Das Börsengesetz (BörsG) ist am 16.07.2007 in Kraft getreten und wurde am 26. Juni 2012 geändert.
Das Börsenrecht beschäftigt sich mit dem Betrieb und der Organisation eines regulierten Marktes. Dazu gehören vor allem die Zulassung von Handelsteilnehmern und die Sicherstellung eines fairen und transparenten Handelns an der Börse. Möchte eine Aktiengesellschaft ihre Aktien an einem regulierten Markt handeln, so muss es die gesetzlichen Regelungen des Börsenrechts beachten. Dazu gehört unter anderem, dass eine AG ein Prospekt erstellt, aus dem die wichtigsten Informationen über das Unternehmen hervorgehen. Dadurch soll die nötige Transparenz für die zukünftigen Anleger erreicht werden.
Das Börsenrecht enthält ferner in § 44 BörsG eine individuelle Anlegerschutzvorschrift, mit der sich ein Aktionär im Schadensfall gegen den Emittenten wehren kann. Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist, dass Anleger aufgrund eines fehlerhaften Anlageprospektes Aktien erworben haben und dadurch ein Schaden erlitten haben.