Infos zum Rechtsanwalt für Baurecht / Architektenrecht
Alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen, werden in Deutschland im Baurecht zusammengefasst. Es ist unterteilt in privates und öffentliches Baurecht. Im privaten Baurecht finden sich die Rechtsnormen des Zivilrechtes, die sich mit Bauvorhaben beschäftigen, und die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Der Bereich des öffentlichen Baurechtes deckt die Teile des öffentlichen Rechts ab, die ebenfalls Bauvorhaben betreffen. Der öffentlich-rechtliche Teil wird zudem noch weiter unterteilt in: 1. Bauplanungsrecht, 2. Bauordnungsrecht.
Um ein Bauvorhaben tatsächlich angehen zu können, ist auch die Mitarbeit eines Architekten zweckmäßig. Dessen Rechte und Pflichten werden im Architektenrecht geregelt. Es ist nicht in einem analogen Gesetzbuch zusammengefasst. Aus diversen Rechtsvorschriften verschiedenster Herkunft setzt es sich vielmehr zusammen. Hierzu gehören das BGB, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Architektengesetze der einzelnen Bundesländer sowie die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammer. Die wichtigsten Bestandteile dieser Zusammenstellung sind das Architektenvertragsrecht, das Architektenhonorarrecht, das Architektenhaftpflichtrecht, das Urheberrecht sowie das Architekten-Berufsrecht. Generell besteht für den Architektenvertrag Vertragsfreiheit. Er ist als Werksvertrag zu bezeichnen. Begrenzt wird er durch das BGB. Ein wichtiger Teil des Vertrages stellt das Honorarrecht dar, das direkt mit dem Architektenvertrag einhergeht. In der HOAI werden Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen aufgeführt. Für den Einzelfall ist das abzurechnende Honorar Verhandlungssache. Auch die Frage nach der Architektenhaftpflicht klärt, in welchem Umfang er wann für welche Fehler seiner Tätigkeit in welchem Umfang haften muss.
Wie bei allen anderen Werksverträgen auch, kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Diese können sich sowohl im Bereich der Planung oder aber auch der Umsetzung des Bauvorhabens befinden. Daher ist es für den Rechtsanwalt für Baurecht / Architektenrecht notwendig, sich auch mit dem Grundstücksrecht, dem Wegerecht, den Baurecht öffentlich wie auch privat sowie dem allgemeinen Vertragsrecht bestens auszukennen. Selbstverständlich ist er auch mit der Bauabnahme, dem Bauplanungsrecht sowie dem Erbbaurecht vertraut, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Bei hinreichender Qualifizierung ist es ihm ein Leichtes, seine Mandanten über die tatsächliche Situation aufzuklären. Der Rechtsanwalt für Baurecht / Architektenrecht stellt sozusagen die Vermittlerposition zwischen dem Bauherren, dem Architekten, aber auch der zuständigen Baubehörde dar. In Mediationen kann er die Unstimmigkeiten zu klären suchen, um einen Gerichtsgang für alle Beteiligten zu vermeiden. Da der Bauherr für gewöhnlich ein Laie in Sachen Bauen ist, handeln sich die Streitigkeiten oft um Verständnisprobleme den Vertrag betreffend. Diese lassen sich durch genaue Erklärung der Nomenklatur nicht selten leicht aus der Welt räumen.