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München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17). Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Unterhaltsanspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil, nach Ansicht des BGH, ein solcher Anspruch zustehen, der die Betreuung der Kinder führt. Sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden, soll nach der Ansicht des BGH eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein. Dies solle auch dann gelten, wenn die ... weiter lesen
Nach Plänen der FDP soll eine neue Form der Partnerschaft in das Familienrecht aufgenommen werden. Auch die gegenseitige Verantwortungsübernahme soll dann Grundlage für eine sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ sein. Dieser sollen, ähnlich wie der Ehe, Rechte und Pflichten auferlegt werden können. Einen entsprechenden Antrag will die Partei nun im Bundestag einreichen. Partnerschaft abseits von Verwandtschaft oder Ehe Insbesondere mit der Eheschließung tritt zwischen den Eheleuten eine besondere Rechtsbeziehung ein, die viele Recht, aber auch besondere Pflichten begründet. Wenn es nach den Plänen der FDP geht, soll nun neben der Ehe eine weitere ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Ein Umgangs- und Ergänzungspfleger darf bestimmte Ordnungsmittel beantragen, um im Konfliktfall das Umgangsrecht eines Elternteils durchzusetzen. Tut er das nicht, verletzt er nicht das Persönlichkeitsrecht des Elternteils, der Anspruch auf den Umgang hat . Dieser hat dann auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Oktober 2014 (AZ: I-19 U 45/14). Die Mutter hatte das alleinige Sorgerecht für das 2006 geborene Kind, der Vater erhielt 2010 ein Umgangsrecht. Zugleich beschloss das Gericht, eine Ergänzungs- und Umgangspflegerin ... weiter lesen
Was ist ein Ehevertrag nach serbischem Recht? Ein Ehevertrag (serb.: bračni ugovor ) ist eine Möglichkeit, durch vertragliche Vereinbarungen die Vermögensverhältnisse von Ehepartnern oder zukünftigen Ehepartnern bezüglich vorhandenem oder sogar zukünftigem Vermögen zu regeln. Damit dieser Vertrag gültig ist, muss er vor einem Notar und in vorgeschriebener Form abgeschlossen werden. Durch den Vertragsabschluss wird das gesetzliche Regime des gemeinsamen Vermögens ausgeschlossen, worauf der Notar in der Bestätigungsklausel hinweist. Ein Ehevertrag, der sich auf Immobilien bezieht, wird im Grundbuch für (vorhandene) Immobilien eingetragen. In den letzten Jahren wurde in Serbien eine fast vernachlässigbare Zunahme ... weiter lesen
Berücksichtigung schwerwiegender seelischer Schäden des Kindes bei der Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen im Beschwerdeverfahren Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 07.07.2003, Az. 7 UF 954/03 1. Ist im Beschwerdeverfahren nach dem HKiEntÜ über eine erstinstanzliche Entscheidung zu befinden, die die Rückgabe der Kinder an den Antragsteller anordnet und die zu deren Vollstreckung im Wege der Gewaltanwendung erforderliche besondere Verfügung nach § 33 II S. 1 FGG enthält, sind auf einen entsprechenden Einwand die Auswirkungen der Trennung der Kinder von der Antragsgegnerin als mögliche Grundlage für ... weiter lesen
Die frühere Rechtsprechung verneinte in der Regel Ausgleichsansprüche nach Be-endigung der Beziehung. Der Grund lag darin, dass die Parteien durch die eher lose Beziehung gerade nicht rechtlich füreinander einstehen wollen. Diese Recht-sprechung wurde nunmehr soweit geändert, als der Bundesgerichtshof Ausgleichs-ansprüche bejaht, wenn Partner in ihrer Beziehung die Absicht verfolgt haben, mit dem Erwerb eines gemeinsamen Vermögensgegenstandes einen gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen gemeinsam genutzt und ihnen auch gemeinsam gehören sollte. Hauptbeispiel ist der Fall, in dem ein Partner erhebliche Werte in die dem anderen Partner gehörende Immobilie investiert. Der BGH bejaht hier ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle. Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil. Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten. Die Besonderheit ... weiter lesen
Sie sind verheiratet, und möchten sich trennen bzw. scheiden lassen? Dann ist der erste Weg zum Rechtsanwalt zwar eine Überwindung, aber hilfreich. Sie werden in der Regel konkret informiert über das Trennungsjahr, Ihre möglichen Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder kindesunterhalt, es werden. Fragen zum Umgangsrecht geklärt, soweit gemeinsame Kinder vorhanden sind. Auch ist wichtig zu klären, wer welchen Hausrat erhält und wie die Trennung eingeleitet werden kann, innerhalb der ehelichen Wohnung oder ausschließlich in getrennten Wohnungen. Auch die Fragen zur Rente, sprich der Versorgungsausgleich, kann kurz erörtert werden. Sie haben zu wenig. Geld, um sich einen ... weiter lesen
— Die deutschen Gesetze zur Abstammung nennen klare Grenzen. Dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren können, dürfte mittlerweile wohl auch in der Mitte der Gesellschaft angekommen sein. So kann ein Kind mittlerweile durchaus zwei Mütter haben, wenn ein lesbisches Paar dieses großzieht. Doch die Mutterschaft im Rechtssinne ist davon zu unterscheiden. Dass zwei Frauen als leibliche Mutter eingetragen werden, geht so jedenfalls nach Meinung des Bundesgerichtshofes (BGH) noch lange nicht. Wieso eigentlich nicht? Recht für Transsexuelle Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Vor dem höchsten deutschen Gericht hatte eine Transsexuelle ... weiter lesen
Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern Beim Kindesunterhalt wird unterschieden zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Barunterhalt leistet derjenige, der seinen Unterhaltspflichten durch Geldzahlungen nachkommt. Er wird von demjenigen Elternteil geschuldet, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat. Im Gegensatz dazu leistet Naturalunterhalt, wer das Kind betreut, in der Regel sind das die Frauen. Meistens trifft man im Alltag die folgenden Konstellationen: Nach der Trennung oder der Scheidung der Eltern verbleibt das minderjährige Kind bei einem Elternteil, welcher die Erziehung übernimmt und sich auch sonst um die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Kindes kümmert. Der ... weiter lesen
Sind in einer Ehe wirtschaftliche Werte angewachsen, stellt sich die Frage, wie im Falle einer Trennung zu verfahren ist. Grundsätzlich sollten die Parteien versuchen, Vermögen einverständlich aufzuteilen und die Aufteilung in einem Vertrag fixieren. Dies schafft für beide Parteien Rechtssicherheit und spart Geld, da bei einer streitigen Geltendmachung vor Gericht erhebliche Kosten entstehen. Hinsichtlich der Aufteilung gilt Folgendes: Beträge, die auf Konten liegen, die auf den Namen beider Ehegatten lauten, stehen beiden Parteien zu gleichen Teilen zu; unerheblich ist dabei, dass gegebenenfalls der besserverdienende Ehegatte mehr einbezahlt hat, als die andere Partei. Beträge, die auf Konten ... weiter lesen