


Rechtsanwälte und Kanzleien
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dies soll der Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 18.12.2012 (Az.: II ZR 259/11) entschieden haben. Danach sollen erhaltene Steuervorteile aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht angerechnet werden können, sofern die Schadensersatzleistung versteuert werden müsse. Im Ergebnis würden dem Anleger die Steuervorteile nämlich so wieder genommen werden. Die Schadensersatzleistung könnte als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu werten sein. Diese müssten dann in der Folge ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Deutsche Bankkunden der Credit Suisse sind in den Fokus der deutschen Steuerfahndung geraten. Ihnen wird der Steuerbetrug über die Credit Suisse mit einem Milliardenschaden vorgeworfen. Mit Hilfe von Scheinversicherungen seien dem deutschen Fiskus mehrere Milliarden Euro vorenthalten worden. Anstoß für die Untersuchungen der deutschen Steuerermittler sollen neue Informationen über Scheinversicherungen, sogenannte Bermuda- Produkte sein. Über eine Tochterfirma der Credit Suisse auf den Bermuda- Inseln sollen mehrere tausende Bankkunden Teile ... weiter lesen
Hamburg (jur). In die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von Wertpapieren sind auch Wechselkursgewinne einbeziehen. Denn wie die Kursgewinne der Papiere führen auch Wechselkursgewinne zu einer „Leistungsfähigkeitssteigerung“ des Steuerpflichtigen, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 2 K 158/15). Das gelte auch, wenn die Gewinne nicht realisiert werden, sondern das Geld in voller Höhe neu angelegt wird.
Das klagende Ehepaar hatte 2012 verschiedene australische Wertpapiere verkauft und den Erlös erneut in australischen Papieren angelegt. Das Finanzamt besteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von insgesamt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Land Nordrhein-Westfalen soll Anfang August diesen Jahres zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft haben. Seither seien die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt. Nun gibt es erste Berichte, dass die eigentlich strafbefreiend wirkenden Selbstanzeigen mehrfach von Finanzämtern zurückgewiesen worden seien. Als Grund dafür sei genannt worden, dass die Daten der Steuerhinterzieher in vielen Fällen bereits durch den Ankauf der CD bekannt gewesen seien und für eine strafbefreiende Selbstanzeige daher kein Raum mehr bestehe. ... weiter lesen