Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 3 verschiedene Anwälte aus Sinsheim zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Sinsheim / Arbeitsrecht




Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Um der Annahme von Scheinselbstständigkeit zu entgehen, gründen freie Mitarbeiter in der Praxis oftmals eine GmbH, die dann an ihrer statt für den Auftraggeber tätig wird.
Scheinselbstständigkeit durch GmbH-Gründung nicht ausgeschlossen: Eine solche Konstruktion stellt in der Regel eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften dar. Der Auftraggeber hat dann zwar lediglich einen Vertrag mit der GmbH, sodass er nicht befürchten muss, dass der „freie Mitarbeiter“ etwa mit einer Kündigungsschutzklage gegen ihn vorgeht. Sozialgerichte werden einen entsprechenden Fall aber mit wenig ... weiter lesen
Die Adler Modemärkte AG mit Sitz in Haibach bei Aschaffenburg ist eine börsennotierte Textil-Einzelhandelskette mit insgesamt 142 Geschäften in Deutschland .
Adler Modemärkte zählt zu den größten Textileinzelhandelsketten in Deutschland und beschäftigte 4.203 Arbeitnehmer , zuletzt immerhin noch 3.350 Arbeitnehmer .
Adler hat durch die Schließungen des Einzelhandels während der Corona -Pandemie hohe Verluste eingefahren und ist nun insolvent.
Bei Adler plant man die Insolvenz in Eigenverwaltung, wobei der Vorstand weiter im Amt bleibt, aber bei seiner Arbeit von einem sogenannten Sachwalter unterstützt und beaufsichtigt wird.
Kurzarbeit und ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Größe des Betriebs mitzuzählen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 -).
Ausgangslage:
Maßgeblich für die Möglichkeit sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren und damit auch für die Chance erfolgreich eine Abfindung einzuklagen ist die Größe des Betriebes in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Unklar war, ob bei der Berechnung der Betriebsgröße auch die im Betrieb beschäftigte ... weiter lesen
Die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Nur eine leere Worthülse? Trotz arbeitsvertraglicher Fürsorgepflicht kommt es zu häufig vor, dass Arbeitnehmer Opfer von Bossing sind oder dass der Arbeitgeber nicht wirkungsvoll gegen Mobbing vorgeht. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin
Sollte es in einer Firma oder in einer Behörde Gerangel um einen Posten oder eine Beförderung geben, greifen Kollegen gern auch mal zu einem knallharten Mittel, um den Konkurrenten zu schwächen: das Mobbing. Sollte ein Arbeitnehmer der Geschäftsführung nicht mehr ins Konzept passen und sollte dieser möglichst zur Eigenkündigung getrieben werden, wird manch ein Arbeitnehmer vom ... weiter lesen
Bürgenhaftung des Bauunternehmers nach § 1 a AEntG
Der Kläger ist portugiesischer Staatsangehöriger. Er war als Bauarbeiter bei einem portugiesischen Bauunternehmen beschäftigt, das für das beklagte Generalunternehmen Bauarbeiten auf einer Baustelle in Berlin ausführte. Mit seiner Klage verlangt der Kläger restliche Arbeitsvergütung von seinem portugiesischen Vertragsarbeitgeber sowie von dem beklagten Generalunternehmen. Der Beklagte hafte hierfür gemäß § 1 a AEntG wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Das Arbeitsgericht hat das portugiesische Bauunternehmen durch rechtskräftiges Versäumnisurteil antragsgemäß zur Zahlung verurteilt. Die gegen das beklagte Generalunternehmen gerichtete Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. ... weiter lesen
1. Zu welchen Zeiten der Arbeitnehmer arbeiten muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Ist darin nichts geregelt, so gilt für die Lage und Dauer der Arbeitszeit das Betriebsübliche. 2. Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit. Die Wegezeit des Arbeitnehmers von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit. Die Zeit, die vom Arbeitnehmer benötigt wird, um vom Betrieb zu einer Arbeitsstelle außerhalb des Betriebs zu gelangen, hingegen ist Arbeitszeit. 3. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf zehn Stunden verlängert werden, wenn diese Verlängerung innerhalb eines ... weiter lesen
• Eine Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die zu erheblichen Änderungen der Umstände führt, unter denen die Arbeitsleistung zu erbringen ist. • Eine Versetzung liegt speziell dann vor, wenn sich der Arbeitsbereich in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht ändert. Regelmäßig liegt eine Versetzung auch dann vor, wenn der Arbeitsplatz gewechselt wird, z.B. wenn der Verkäufer eines Bekleidungshauses von der Herrenabteilung dauerhaft in die Damenabteilung wechselt. Eine Versetzung liegt auch immer dann vor, wenn ein Arbeitsbereich an einem anderen Ort zugewiesen wird oder innerhalb eines Konzerns der Betrieb gewechselt werden soll. ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen, werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt in Hamburg den öffentlichen Nahverkehr mit Hochbahnen und Bussen. Im Januar 1996 schloß die Arbeitgeberin mit der ÖTV und der DAG Tarifverträge als "Pakt für Arbeit" ab. Darin waren - kurzgefaßt - Absenkungen des Vergütungsniveaus einerseits und andererseits Ausgleichszahlungen sowie der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen vorgesehen. Eine größere Zahl betroffener Arbeitnehmer führt gegen die Absenkung ihrer Vergütungen Klage mit - im wesentlichen - der Begründung, die Tarifverträge seien rechtsunwirksam, weil die sie belastende Regelung gegen höherrangiges Recht verstoße.
In dieser Situation erhob die Arbeitgeberin die vorliegende Klage gegen die ÖTV und die DAG mit den Anträgen festzustellen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 29. August 2012 – 10 AZR 499/11 –, juris).
Ausgangslage:
Zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit und dem Arbeitsverhältnis gibt es oft Abgrenzungsprobleme. Daraus wiederum ergeben sich Schwierigkeiten im Bereich des Kündigungsschutzes. Die Anzahl der freiwillig Tätigen in Europa liegt bei schätzungsweise 100 Millionen. Und weil gerade auch fast jeder vierte Deutsche ein Ehrenamt inne hat und die Wertschöpfung durch soziale Arbeit in Deutschland rund 75 Milliarden Euro beträgt, ist dieses Thema nicht von geringer ... weiter lesen
Kollektive Regelungen, in denen für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Aussicht gestellt wird, die aber nicht gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend macht, sind außerhalb von Sozialplänen regelmäßig zulässig. Durch sie wird nach Grund und Höhe freiwillig ein Anspruch begründet. Er darf unter die genannte auflösende Bedingung gestellt werden. Eine solche Regelung verfolgt erkennbar den Zweck einer Verhaltenssteuerung. Dem betroffenen Arbeitnehmer wird eine Gegenleistung (sog. "Turboprämie") dafür in Aussicht gestellt, dass er eine rechtlich ohne Weiteres mögliche, aber Kosten verursachende Behinderung der Personalmaßnahme unterlässt. Die Regelung schließt deshalb nach ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-Out zu schuldhaften Handeln quasi nicht mehr in der Lage sind haben deswegen aber keinen Freifahrtschein in Bezug auf Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in der oben zitierten Entscheidung noch einmal klargestellt. Der dortige Arbeitnehmer war seit 25 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Aufgrund ... weiter lesen