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München (jur). Bei teils gewerblich und teils privat genutzten Gebäuden können sich Vermieter oder Nutzer die Abrechnungsmethode für die Umsatzsteuer nicht aussuchen. Es gilt der sogenannte Flächenschlüssel, also die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach der Fläche, heißt es in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 19/09). Unternehmen können von der eigenen Umsatzsteuerschuld diejenigen Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehen, die schon in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten war. Bei gemischt genutzten Gebäuden besteht daher ein Interesse, einen möglichst hohen Teil ... weiter lesen
München (jur). Ein gemeinnütziger Blindenselbsthilfeverein kann beim Verkauf von Hilfsmitteln an blinde und sehbehinderte Menschen nicht automatisch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent beanspruchen. Die reguläre Umsatzsteuer von 19 Prozent gilt zumindest dann, wenn der Verein beim Verkauf lediglich die allgemein im Fachhandel übliche produkt- und anwendungsbezogene Beratung durchführt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: V R 12/20). Eine Umsatzsteuerbegünstigung komme dagegen in Betracht, wenn neben der reinen Produktberatung weitere „fürsorgeorientierte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter gingen mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) davon aus, dass mit der im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehenden Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ein Verfassungsverstoß vorliege. Durch eine Änderung der Steuerlast im Falle von Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 seien nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer erleichtert worden und die eingetragenen Lebenspartner von diesen Vorzügen nicht erfasst gewesen. Zusätzlich solle für Altfälle ab dem Jahr 2001, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch in Zukunft scheint eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Landesregierung NRW zu erwarten zu sein. Dies wurde durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wieder deutlich. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen. Transaktionen von Geld in die Schweiz war Anfang der 1980er Jahre bei einigen Deutschen anscheinend beliebt. Teilweise wurden so die deutschen Finanzämter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Privilegierung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern in Hinblick auf die Grunderwerbsteuer bis zum Jahr 2010 gegen das Grundgesetz verstoßen solle. Für Altfälle ab dem Jahr 2001, die von dieser Steuer betroffenen sind, gelte eine nachträgliche Privilegierung. Die Verfassungsrichter sind sich einig, dass die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ... weiter lesen
Münster (jur). Liegen dem Finanzamt alle erforderlichen Steuerinformationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vor, stellt die Nichtabgabe einer verpflichtenden Steuererklärung keine vollendete Steuerhinterziehung oder -verkürzung dar. Das Finanzamt darf daher nicht die regelmäßige vierjährige Festsetzungsfrist zur Abgabe der Steuererklärung auf zehn beziehungsweise fünf Jahre verlängern und Einkommensteuer verlangen, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 15. August 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 135/19 E). Die Münsteraner Richter ließen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu. Im konkreten Fall ging es um ... weiter lesen
1. Die Begrifflichkeit des Rechtsbehelfs im Steuerrecht Ein Rechtsbehelf lässt sich als ein von der Rechtsordnung zugelassenes Gesuch beschreiben, über das hoheitliche Maßnahmen angegriffen werden. Ziel eines Rechtsbehelfs im Steuerrecht ist es, die durch das Finanzamt geschaffene Rechtsposition zugunsten des "Mandanten" zu verbessern. Eine nachteilige Verfestigung der durch die Finanzbehörde geschaffene Rechtslage zu Lasten des Steuerpflichtigen bzw. Beschwerten soll verhindert werden. Rechtsbehelfe können in förmliche (= ordentliche) Rechtsbehelfe, welche form- und fristgebunden sind, und nichtförmliche (= außerordentliche) Rechtsbehelfe, die ohne ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Über die Beteiligung an Medienfonds sollen Anleger seit geraumer Zeit ihr Geld angelegt haben. An den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme sollten die Anleger beteiligt werden. Dabei handelt es sich bei den meisten dieser Fonds um geschlossene Fonds, wodurch der Investor zum Unternehmer wird. Den Anlegern soll im Augenblick der Zeichnung angepriesen worden sein, dass beachtliche Steuervorteile bestünden. Wegen dieses Nutzens sollen viele Anleger dann ihr Geld in Medienfonds angelegt haben. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Abstimmung haben einige Parteien dem Steuerabkommen wohl nicht zugestimmt. Derweilen wurde das Abkommen in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Dort sollen weitere Beratungen folgen. Grund für dieses Steuerabkommen sollte die Nachversteuerung des in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes" sein. Es war vorgesehen, dass es rückwirkend eine pauschale Besteuerung für den Zeitraum der letzten 10 Jahre mit einem Prozentsatz zu 21 bzw. bis zu 41 Prozent geben solle. In Zahlen sollte das für den deutschen Staat ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.12.2017 - I R 98/15 Schiedsrichter machen den Profisport erst möglich, weshalb ihnen für ihre Unabhängigkeit durch Sportverbände teilweise hohe Einkünfte gewährt werden. Da selbst Profischiedsrichter meist eine andere Haupttätigkeit ausüben, stellt sich häufig die Frage, wie ihr Einkünfte im Rahmen der Schiedsrichtertätigkeit zu versteuern sind. Konkret stellt sich dieses Problem anhand der Gewerbesteuer. Nach § 2 Absatz I Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer. Ein Gewerbebetrieb wird wiederrum durch den Satz 2 definiert, nach dem darunter ein ... weiter lesen
Als Freelancer sind Sie nicht nur für eine florierende Auftragslage und zufriedene Kunden zuständig. Sie unterliegen in Deutschland auch der Steuerpflicht. Bereits vor der Gründung sollten sich Freelancer daher mit dem komplexen Steuerrecht auseinandersetzen. Denn Fehler und Verspätungen werden vom Finanzamt nicht gerne gesehen und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Laufende Kosten sparen: Der Steuerberater ist keine Pflicht Für viele Unternehmer sind die Steuern ein leidiges Thema. Wenn Sie sich nicht direkt mit dem Finanzamt beschäftigen möchten, ist ein Steuerberater die erste Anlaufstelle. Die Kosten für Beratung und laufende Bearbeitung Ihrer Buchführung können jedoch schnell teuer werden. Vor allem in den ersten ... weiter lesen