Entlastung Vorstand
Das Leitungsorgan eines Unternehmens, aber auch von privaten oder öffentlichen Rechtsformen, wird Vorstand genannt. Diese Rechtsformen sind beispielsweise Vereine, Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften. Nach innen – zur Führung der allgemeinen Geschäfte – wie nach außen – zur rechtlichen Vertretung der Vereinigung bzw. des Unternehmens – hat der Vorstand neben der Leitung die öffentliche Vertretung inne. Wird der Vorstand während der Mitgliederversammlung entlastet, bedeutet dies, dass die Geschäftsführung durch den Vorstand während des vergangenen Geschäftsjahres gebilligt wird. Hierzu gehören alle Verwaltungstätigkeiten. Wird die Entlastung ausgesprochen, bedeutet dies die Vertrauenswürdigkeit des Vorstandes für die Zukunft. In großen Unternehmen werden die Aufgaben der Geschäftsführung unter den Vorstandsmitgliedern aufgeteilt. Dies kann beispielsweise in Personalwesen, Vertrieb, Produktion und Logistik aufgeteilt werden. In den Vereinen gibt es ebenfalls eine Aufgliederung. Dies besteht meist aus Vorsitz, Protokollführung, Kassenwart und Beisitzer. Der Vorstand ist verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu verrichten. Kommt es zu einem fehlerhaften Verhalten, haftet das entsprechende Vorstandsmitglied persönlich für die entstandenen Fehler.
Fehler sind menschlich und können jederzeit entstehen. Sollten Fehler jedoch grob fahrlässig entstehen und weitere Folgeschäden für das Unternehmen nach sich ziehen, kommen große Probleme auf das entsprechende Vorstandsmitglied zu. Beide Seiten, sowohl das Unternehmen als auch das betreffende Vorstandsmitglied, sind gut beraten, sich in dieser Situation an einen Rechtsanwalt für Entlastung Vorstand zu wenden. Als Mediator wird er versuchen, die Situation zur Zufriedenheit beider Parteien aufzuklären. Ebenso klärt der Anwalt für Entlastung Vorstand darüber auf, welche Folgen das schuldhaften Vorgehen nach sich ziehen kann. Er hilft, das Vertrauen wieder herzustellen.