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München (jur). Eine private Rentenversicherung dient der Altersvorsorge, nicht aber als Steuersparmodell. Die Beiträge sind weder komplett noch in Teilen „vorweggenommene Werbungskosten“, heißt es in einem am Mittwoch, 26. Juni 2013, schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: X R 18/11). Der Kläger hatte 2003 und 2004 für sich und seine Frau insgesamt vier Verträge über eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Die Verträge sahen vor, dass er jeweils sofort einen Einmalbetrag von 14.219 beziehungsweise 12.378 Euro einzahlt. Im Gegenzug sollten später er beziehungsweise seine Frau eine garantierte Mindestrente plus ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25.4.18 - IX B 21/18
Steuernachzahlungen sind als solches schon ärgerlich. Doch damit nicht genug. Das Steuerrecht kennt viele Möglichkeiten, wie der Fiskus zu Geld gelangt. Wer eine Steuerschuld nicht fristgemäß begleicht, muss damit rechnen, dass ihm Nachzahlungszinsen auferlegt werden. Dadurch können sich mitunter die zu zahlenden Beträge deutlich erhöhen.
In § 233a AO heißt es: Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag, ist dieser zu verzinsen. Dieser Unterschiedsbetrag wird vom Gesetzgeber in Absatz 3 des § 233a AO definiert. Die ... weiter lesen
Vermieter können eventuell die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Vorliegend vermietete ein Vermieter als Rentner drei Wohnungen, die sich auf seinem Anwesen befanden. Für die Verwaltung richtete er sich ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung im Erdgeschoss ein. Als der Vermieter in seiner Steuererklärung bezüglich seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten für sein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 3.500 Euro geltend machte, erkannte das Finanzamt diese Ausgaben nicht im Steuerbescheid an. Dies wollte er sich nicht gefallen lassen und klagte vor dem Finanzgericht. Dabei berief sich der Vermieter darauf, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Über die Beteiligung an Medienfonds sollen Anleger seit geraumer Zeit ihr Geld angelegt haben. An den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme sollten die Anleger beteiligt werden. Dabei handelt es sich bei den meisten dieser Fonds um geschlossene Fonds, wodurch der Investor zum Unternehmer wird. Den Anlegern soll im Augenblick der Zeichnung angepriesen worden sein, dass beachtliche Steuervorteile bestünden. Wegen dieses Nutzens sollen viele Anleger dann ihr Geld in Medienfonds angelegt haben. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wurde wieder deutlich, dass auch in Zukunft eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Landesregierung NRW zu erwarten zu sein scheint. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen. Teilweise wurden die deutschen Finanzämter umgangen, da zu versteuernde Zinsen nicht in Deutschland angegeben wurden. Transaktionen von Geld in die Schweiz ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Steht eine Erbschaft an, so sehen sich die Erben sowohl neuen Rechten als auch Pflichten gegenübergestellt. Die Pflicht, eine umfassende, die Erbschaft einbeziehende Steuererklärung abzugeben, ist dabei vielen Erben nicht bewusst. Schnell kann sich der Erbe so der Steuerhinterziehung strafbar machen, sollte er unversteuertes Vermögen im Nachlass nicht dem Finanzamt melden. So beinhalten heute viele Erbschaften Vermögen, welche zu Lebzeiten der Erblasser nicht ordnungsgemäß versteuert ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Abstimmung haben einige Parteien dem Steuerabkommen wohl nicht zugestimmt. Derweilen wurde das Abkommen in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Dort sollen weitere Beratungen folgen. Grund für dieses Steuerabkommen sollte die Nachversteuerung des in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes" sein. Es war vorgesehen, dass es rückwirkend eine pauschale Besteuerung für den Zeitraum der letzten 10 Jahre mit einem Prozentsatz zu 21 bzw. bis zu 41 Prozent geben solle. In Zahlen sollte das für den deutschen Staat ... weiter lesen
München (jur). Steuerbetrüger können aus einer strafbefreienden Selbstanzeige keine finanziellen Vorteile ziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Mittwoch, 27. März 2013, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX R 30/12). Danach werden die Steuern nur neu festgesetzt, soweit sie hinterzogen worden sind. Begünstigende Fehler in der Steuererklärung sind spätestens nach vier Kalenderjahren verjährt.
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger von 1999 bis 2008 Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Veräußerungsgeschäften unterschlagen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige erklärte er diese 2008 nach.
Dabei ergab sich ... weiter lesen
Münster (jur). Liegen dem Finanzamt alle erforderlichen Steuerinformationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vor, stellt die Nichtabgabe einer verpflichtenden Steuererklärung keine vollendete Steuerhinterziehung oder -verkürzung dar. Das Finanzamt darf daher nicht die regelmäßige vierjährige Festsetzungsfrist zur Abgabe der Steuererklärung auf zehn beziehungsweise fünf Jahre verlängern und Einkommensteuer verlangen, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 15. August 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 135/19 E). Die Münsteraner Richter ließen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu.
Im konkreten Fall ging es um ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die von den Anlegern mit der Beteiligung erhofften Steuervorteile ergeben sich oftmals erst zum Ende der Beteiligung. Häufig führt die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, zu Problemen bei den Anlegern. Diese sind häufig nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. In der Regel hängt die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die einkommensteuerliche Gewinnermittlung einer Schiffsbeteiligung, oftmals als Tonnagesteuer bezeichnet, wird in der Regel am Ende der Beteiligung fällig. Der Unterschiedsbetrag, welcher die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert (inklusive aller stillen Reserven) angibt, wird für gewöhnlich im Rahmen dieser Gewinnermittlung berechnet. Wird das Schiff durch ein Fremdgewährungsdarlehen finanziert, so wird der Unterschiedsbetrag, welcher sich hier aus den verschiedenen ... weiter lesen
Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat mit Urteil vom 6. Oktober 2009 für Recht erkannt, dass die Besteuerung von Nicht – Residenten in Spanien hinsichtlich der Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien gegen europäische Recht verstößt. In der Folge konnten wir für viele Mandanten Steuerrückzahlungen erwirken. Eine aktuelle Entscheidung des Tribunal Supremo zur Steuerklasse bei Erwerb durch einen verschwägerten Verwandten und die zu erwartende Entscheidung des EuGH zur Vereinbarkeit der spanischen Erbschaftsteuer mit europäischem Recht geben Anlass, das Verfahren zur Rückerstattung von überzahlten Steuern kurz darzustellen.
Nach Art. 227.2 und 3 des allgmeinen ... weiter lesen