Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 8 verschiedene Anwälte aus Reutlingen zum Schwerpunkt „Strafrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Beamtenstrafrecht
Eine kurze Übersicht über ein komplexes Kapitel der Strafverteidigung
Das Beamtenstrafrecht, also die Strafverteidigung eines Beamten in einem Strafverfahren, ist nicht nur ein Ermittlungsverfahren und ein Urteil sondern zumeist auch wegbereitend für darauffolgende Disziplinarverfahren.
Es gilt, nach dem (Straf-,) Verfahren ist vor dem (Disziplinar-,) Verfahren.
Das Strafrecht ist ebenso wie das Disziplinarrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
Beide Verfahren sind daher dem Wesen nach sehr ähnlich und bedürfen gleichermaßen hoher Aufmerksamkeit des Strafverteidigers.
Die Ergebnisse des ... weiter lesen
Ein so genannter Opferanwalt ist zumeist ein Strafverteidiger welcher dem Opfer eines Verbrechens und Vergehens in einem Strafprozess mit Rat und Tat zur Seite steht.
Der Opferanwalt ist mit dem Opferschutzgesetz 1986 eingeführt und hat seine Erwähnung im § 397a StPO gefunden.
Im Strafprozess kann der Opferanwalt beispielsweise Einsicht in die Akten des laufenden Verfahrens nehmen oder er kann Sie als Nebenkläger gegen den Täter vertreten und unterstützen. Darüber hinaus kann der Opferanwalt Ihnen beispielsweise helfen, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) gegen den Täter geltend zu machen.
Eine solche Nebenklage bringt zumeist dem Opfer nicht nur ... weiter lesen
Sollte Sie sich jemals in mitten einer Belehrung über Ihre Rechte von der Polizei wiederfinden, ist es niemals verkehrt, wenn Sie eine grobe Ahnung haben, was Sie tun können und/oder besser lassen sollten.
Wenn Sie einer Tat beschuldigt werden, wird man Sie bestenfalls zunächst belehren, dass Sie Beschuldigter sind und nichts zu den Vorwürfen sagen müssen.
Es kann durchaus vorkommen, dass die Belehrungen der Polizisten ungenügend sind. Manchmal werden Sie „vergessen“.
Im Eigentlichen ist festzuhalten: Als Beschuldigter müssen Sie nie etwas sagen oder sich aktiv an den Ermittlungen beteiligen.
Außer den Angaben zu Ihrer Person wie Name, Vorname, Geburtstag und Anschrift, ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000 DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand.
Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Angeklagte eine Drittmittelvereinbarung mit einer Medizintechnikfirma geschlossen, von der die Universitätsklinik unter anderem Herzschrittmacher und Herzklappen bezog. Danach wurden dem Angeklagten von der Firma fünf Prozent ihres Umsatz mit der Klinik als sogenannte "Boni" ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat den Chefredakteur einer Garbsener Wochenzeitung mit Urteil vom 30. Juni 2004 (21 Ss 45/04) der Beleidigung für schuldig befunden und die Sache zur Bemessung der Strafhöhe an das Landgericht Hannover zurückverwiesen.
Der Angeklagte ist zugleich Inhaber und Herausgeber der Zeitung und hatte in einem darin am 17. Juli 2002 erschienenen Artikel den CDU-Ratsherr und stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Garbsen in der Artikelüberschrift und im Text selbst als "Schleimer" bezeichnet.
Der im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetretene Ratsherr hatte zunächst vergeblich versucht, beim Landgericht Hannover eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Widerrufsverfügung zu erwirken. Das ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt wahrheitswidrigem Verschweigen eines Verlöbnisses
Das Landgericht Erfurt hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung und tateinheitlich begangener Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte die Zeugin gegen deren Willen zu sexuellen Handlungen genötigt, nachdem er sie zuvor jeweils körperlich mißhandelt hatte. Die Geschädigte erstattete unmittelbar nach der zweiten Tat Strafanzeige bei der Polizei und wurde anschließend durch den Ermittlungsrichter vernommen. Bei der Polizei und vor dem Ermittlungsrichter verneinte sie auf Frage ... weiter lesen
Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (Abkürzung: MoMiG) ist der Katalog der strafgerichtlichen Verurteilungen erweitert worden.
Strafverteidigung spielt sich nicht ausschließlich in der Hauptverhandlung ab. Oft ist vorausschauend und individuell zu prüfen, welche „Nebenstrafen“ den Beschuldigten treffen können.
So insbesondere in dem Fall des Geschäftsführers oder des Vorstandes.
Beispielhaft sei hier ein Urteil des OLG München genannt:
Wird ein Geschäftsführer rechtskräftig wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt, endet sein Amt als ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sich der Geschäftsführer eines CD-Presswerks nach deutschem Urheberrecht strafbar gemacht hat, indem unter seiner Mitwirkung für einen ausländischen Auftraggeber unberechtigt Audio-CDs hergestellt und exportiert wurden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen unerlaubten Eingriffs in "Verwandte Schutzrechte" (Verwertung von Tonträgern entgegen § 85 Urheberrechtsgesetz) zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sowohl die Revision des Angeklagten als auch die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich allein gegen das Unterbleiben ... weiter lesen
Das Landgericht Mönchengladbach hat den Angeklagten mit Urteil von 1. März 2000 wegen Bestechlichkeit in 17 Fällen und wegen Untreue in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Der Angeklagte war seit der Gründung der aufgrund des Staatsvertrags der Bundesländer über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens im Jahre 1974 errichteten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) dort bis zu seiner Entlassung Ende 1993 tätig. Nach den Feststellungen ließ er bei der Auftragsvergabe nur ihm persönlich vertraute Unternehmen zu. Andere Anbieter wurden selbst bei offensichtlich wirtschaftlicheren Angeboten nicht berücksichtigt. Im Gegenzug ließen sich der Angeklagte und andere Mitarbeiter der GEZ von den begünstigten ... weiter lesen
Wash-Sales hört sich zunächst nach Geldwäsche an der Börse an. Dabei haben diese Transaktionen nur entfernt etwas mit der Geldwäsche zu tun, da vom Prinzip her derselbe Betrag eingezahlt und ausgezahlt wird, die Idee dahinter aber nichts mit einer normalen Transaktion zu tun hat.
Wash-Sales sind sogenannte Scheintransaktionen wobei Aktien (nicht sehr selten Pennystocks) zunächst verkauft werden und dann innerhalb weniger Sekunden wieder gekauft werden. Meistens erhoffen sich die Verkäufer dadurch einen (legalen) steuerrechtlichen Vorteil.
Womit man auch schon beim Kernproblem ist. Es ist schwer zu unterscheiden ob der Verkäufer nur eine unbedenkliche steuerliche Gestaltung oder ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16
Er gehört zu den größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats: Der Zweifelssatz des Strafrechts. Den meisten dürften er eher anhand seiner römisch-rechtlichen Ausprägung in dubio pro reo bekannt sein – im Zweifel für den Angeklagten. Jener muss in einem strafrechtlichen Verfahren, solange als unschludig gelten, bis seine Schuld zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei bewiesen ist. Abzuleiten ist dieser Grundsatz aus Art. 20 Absatz III GG, aus dem wiederrum das Rechtsstaatsprinzip folgt. Mitunter finden sich anderweitige Begründungsansätze wie die Menschenwürdegarantie des Art. 1 ... weiter lesen