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München (jur). Studenten können ihre Unterkunftskosten unter Umständen als „vorab entstandene Werbungskosten" steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist nach einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 19. September 2012, dass das Studium nicht die erste Ausbildung ist und dass der Studienort „nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist" (Az.: VI R 78/10). Als Werbungskosten gelten Ausgaben, die in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Einkünften stehen, die also, so die ständige BFH-Rechtsprechung, „beruflich veranlasst sind". Das kann auch dann gelten, wenn derzeit noch keine beruflichen ... weiter lesen
Köln (jur). Nur weil ein Steuerpflichtiger in seinem selbst genutzten Eigenheim ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzt, ist er bei einem Verkauf der Immobilie deshalb noch nicht zur Zahlung von Spekulationssteuer verpflichtet. Denn das Arbeitszimmer ist in den privaten Wohnbereich integriert und stellt kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Montag, 4. Juni 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: 8 K 1160/15). Im konkreten Fall hatten die verheirateten Kläger, ein Lehrer und eine Journalistin, im Oktober 2003 eine Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von rund 130 Quadratmetern für 235.000 Euro gekauft. Der Lehrer richtete sich in ... weiter lesen
Nach den Enthüllungen über Steuerskandale in den vergangenen Jahren hat das EU-Parlament einen Sonderausschuss für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung einberufen. Rund ein Jahr später veröffentlicht der Ausschuss nun seinen Abschlussbericht mit Vorschlägen für eine gerechtere und effektivere Steuergesetzgebung und Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerkriminalität in der EU. Verfolgung auf europäischer Ebene 2016 folgte auf die Enthüllungen der „Panama Papers“ ein Sturm an Debatten über Steueroasen im Ausland und der Sanktion von Steuerhinterziehung, auch innerhalb der Europäischen Union. Diese und andere ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Der Bundesfinanzhof hatte nun über den Ort einer solchen Arbeitsstätte zu entscheiden. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit, solle nach den Richtern dann vorzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Wenn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger sind oftmals gezwungen, bis zum Ende der Beteiligung auf die erhofften Steuervorteile zu waren. Die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, kann bei den Anlegern häufig zu finanziellen Problemen führen. Oft sind Anleger nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. Die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger hängt in der Regel davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Bochumer Staatsanwaltschaft soll eine sich als besonders nützlich erweisende Steuer-CD ausgewertet haben, welche Daten deutscher Kunden der Schweizer Großbank UBS enthalten soll. Mehrere Milliarden Euro sollen angeblich angelegt worden sein. Die mutmaßlichen Steuerhinterzieher sollen hunderte Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Die Fahnder sollen jetzt dabei sein, Steuerbetrugsfälle in Höhe beträchtlicher Summen aufzudecken. Dem Finanzminister zufolge könnte gerade das der Grund dafür sein, dass das ... weiter lesen
Münster (jur). Aqua-Fitness sowie Schwimmkurse für Kinder und auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. August 2017 entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Für Baby-Schwimmen gilt dies zunächst nicht, Schwimmschulen können sich danach aber gegebenenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer berufen. Damit gab das FG einer 2000 gegründeten Schwimmschule in Westfalen recht. Sie bietet in öffentlichen Hallenbädern Schwimmkurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Wassergymnastik wie Aqua-Jogging und Aqua-Fitness an. In den Kursgebühren ist auch das ... weiter lesen
München (jur). Private Betreiber eines Blockheizkraftwerks können unternehmerische Vorteile bei der Umsatzsteuer nutzen. Allerdings müssen sie dann umgekehrt auf die entnommene Energie Umsatzsteuer bezahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Februar 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: XI R 3/10). Im Streitfall hatte eine Familie ein Blockheizkraftwerk in ihr Haus einbauen lassen. Die Anlage wird mit Erdgas betrieben und erzeugt durch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme für Heizung und Wasser. Nicht genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom örtlichen Stromversorger vergütet. Der BFH ... weiter lesen
Mit Urteil vom 06.08.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf, dass bei der Veräußerung sog. Lock-in-Bull-Zertifikate nicht der gesamte Verlust steuerrechtlich anerkannt werden kann (AZ.: 4 K 1072/13 E). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im vorliegenden Verfahren erwarb der Kläger im Jahr 2007 fünf Lock-in-Bull-Zertifikate mit einer Laufzeit vom 31.05.2007 bis zum 01.10.2008. Bis zum Observation Date (28.07.2008) sollte der Kläger je Zertifikat eine Verzinsung von 333 Euro erhalten. Aufgrund der schlechten Entwicklung und der Erreichung des Unterwerts des Zertifikats ... weiter lesen
München (jur). Steuererklärungen sind in der Regel elektronisch per Datenfernübertragung abzugeben. Steuerpflichtige können dies auch mit einem Hinweis auf Sicherheitsbedenken nicht verweigern, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 18. November 2015 veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: I B 133/14). Datenträger muss das Finanzamt danach nicht annehmen. Im Streitfall hatte eine GmbH in Schleswig-Holstein ihre Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung für 2012 zunächst in Papierform abgegeben. Das Finanzamt forderte die GmbH daraufhin auf, die Steuererklärungen wie vorgeschrieben, durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch in Zukunft scheint eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Landesregierung NRW zu erwarten zu sein. Dies wurde durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wieder deutlich. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen. Transaktionen von Geld in die Schweiz war Anfang der 1980er Jahre bei einigen Deutschen anscheinend beliebt. Teilweise wurden so die deutschen Finanzämter ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass es sich bei dem Kartenspiel „Duplicate-Bridge“ um keinen „Sport“ im Sinne der Europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie handele. Somit bestehe auch keine Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht. EBU klagt auf Steuerbefreiung The English Bridge Union (EBU) ist eine Organisation zur Regelung und Entwicklung von Duplicate-Bridge in England. Für die Teilnahme an Turnieren hatte die Organisation von ihren Teilnehmern eine Teilnahmegebühr verlangt. Für die bereits abgeführte Mehrwertsteuer wollte die Organisation nun, mit Berufung auf die Europäische Mehrwertsteuerrichtlinie, eine Rückerstattung erreichen. Nach der ... weiter lesen