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Auch bei zeitlich unbegrenzter Arbeitnehmerüberlassung entsteht kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 -).
Zeitarbeitsfirmen und vor allem deren Kunden können (zunächst) aufatmen. Auch die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern an ein anderes Unternehmen (Entleiher) führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis des überlassenen Arbeitnehmers mit dem Verleiher. Das Bundesarbeitsgericht hat dies in einem für viele Arbeitsrechtler überraschenden Urteil (für mich auch) klargestellt. Voraussetzung ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat erstmals entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der Unternehmensmitbestimmung mitberücksichtigt werden müssen. So kann die Zahl der Leiharbeiter auf Stammarbeitsplätzen die Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder beeinflussen, welche die Arbeitnehmerseite stellt, entschieden die Erfurter Richter am Mittwoch, 4. November 2015 (Az.: 7 ABR 42/13).
Konkret ging es um den gesetzlichen Schwellenwert von 8.000 Beschäftigten in einem Unternehmen und das damit zusammenhängende Wahlverfahren. Der BAG-Beschluss könnte aber auch Auswirkungen auf den mitbestimmungsrechtlichen Status vieler Unternehmen zugunsten der Arbeitnehmer haben. Die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 29.09.2020 zum Aktenzeichen 1 ABR 21/19 entschieden, dass eine – für die Annahme einer Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG bei kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs zwingend notwendige – erhebliche Änderung der äußeren Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, nur vorliegt, wenn diese Änderung aus objektiver Sicht bedeutsam und für den betroffenen Arbeitnehmer gravierend ist. Hierbei kann auch von Bedeutung sein, wie lange der Arbeitnehmer den mit den äußeren Faktoren der Arbeit einhergehenden Belastungen ausgesetzt ist.
Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit Einrichtungshäuser. Der ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 20. Juni 2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 20/23 entschieden, dass der Vorrang der Änderungskündigung grundsätzlich auch dann gilt, wenn der Mitarbeiter das Änderungsangebot vor Zugang der Kündigung abgelehnt hat.
Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung unter anderem dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteilen vom 14. Dezember 2023 zu den Aktenzeichen 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23 die Klagen zweier Arbeitnehmer der Performa Nord gegen fristlose Kündigungen abgewiesen.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich:
Die Kläger waren als Servicemitarbeiter bei Performa Nord im Bereich des Bürgertelefons Bremen beschäftigt. Die als Arbeitgeberin beklagte Freie Hansestadt Bremen, zu der Performa Nord gehört, warf den Klägern vor, in besonders geringem Umfang Telefonanrufe entgegengenommen zu haben. Sie stützt sich auf eine nachträgliche Auswertung der Telefoniezeiten der Kläger in der Zeit von März bis Mai 2023. Der Auswertung hatte der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist, wie der Name schon vermuten lässt, von vornherein nur auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Kann der Vertrag auch schon vor Ablauf dieser Zeit vom Arbeitgeber gekündigt werden?
Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages ist für beide Parteien grundsätzlich ausgeschlossen. Das sagt § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ausdrücklich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Klausel im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag das vorsieht. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Demnach steht dem Verzicht des Arbeitnehmers nichts entgegen, es sei denn es liegen einzelvertragliche Abreden vor, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen. Dies soll das Bundesarbeitsgericht nun entschieden haben. Generell gewährt der § 7 Abs. 4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) einem Arbeitnehmer einen Abgeltungsanspruch, wenn man aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch nehmen kann. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Befristete Arbeitsverhältnisse erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von vielen Arbeitgebern wird der Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse als risikoärmer empfunden; häufig wird als Argument auch angeführt, dass dies eine Flexibilisierung in der Personalpolitik bedeutet.
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz und der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG.
Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG nur bis zur Dauer von zwei Jahren ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Fristlose Kündigung wegen unbefugtem Abrufen von Daten
In einem aktuellen Urteil (Urteil vom 01.09.2016, Az.: 10 SA 192/ 16) hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung einer Mitarbeiterin eines Berliner Meldeamtes bestätigt, die bereits seit über 30 Jahren dort beschäftigt war. Die Betroffene hatte wiederholt Daten abgerufen, ohne dass dafür ein beruflicher Anlass bestanden hätte, und damit gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen und sich auch strafbar gemacht. Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Kein Arbeitsverhältnis und damit auch kein Kündigungsschutz bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 -
Ausgangslage:
Die Grenze zwischen ehrenamtliche Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis ist oft fließend. Hier entstehen Abgrenzungsprobleme. Das betrifft neben der Frage der Vergütungspflicht auch den Kündigungsschutz im Falle einer Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Betreiber der jeweiligen Einrichtung.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:
Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage eines ehrenamtlichen Mitarbeiters einer örtlichen Telefonseelsorge ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Betriebsräte unnötige Aufträge vergeben oder allzu üppige Beraterhonorare versprechen, müssen die Vorsitzenden dafür gegebenenfalls haften. Das hat am Donnerstag, 25. Oktober 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 266/11). Im entschiedenen Fall standen bei einem Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern starke Umorganisationen und damit verbunden auch Massenentlassungen an. Um die Arbeitnehmer besser vertreten zu können, holte sich der Betriebsrat bei einer Beratungsgesellschaft Unterstützung von außen. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber in solchen Fällen die Kosten übernehmen, soweit sie erforderlich sind. Die Rechnung ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erhebt ein Arbeitgeber schwere Vorwürfe gegen einen Arbeitnehmer und kündigt wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, dann klingt ein Angebot auf „Prozessbeschäftigung“ während des Kündigungsschutzverfahrens wenig glaubwürdig. Der Arbeitnehmer muss das Beschäftigungsangebot dann nicht annehmen, urteilte am Mittwoch, 29. März 2023, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ( Az.: 5 AZR 255/22) . Er könne vielmehr davon ausgehen, dass dies „nicht ernst gemeint ist“.
Damit sprach das BAG dem Kläger sogenannten Verzugslohn in Höhe von 20.235 Euro zu. Er war ab August 2018 als technischer Leiter bei einer Firma im Raum Leipzig angestellt. Sein Brutto-Monatslohn betrug 5.250 Euro.
Doch offenbar knirschte es ... weiter lesen