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• Eine Krankheit liegt dann vor, wenn aus medizinischer Sicht ein so regelwidriger Körper- und Geisteszustand vorliegt, dass eine Heilbehandlung von Nöten ist. • Krankheit ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn ein Krankheitsfall den Arbeitnehmer objektiv daran hindert seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuführen oder wenn die Ausführung der Arbeit dem Heilungsprozess zuwiderläuft. • Für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, ist ein Arzt zu konsultieren, welcher nach objektiven Maßstäben die Krankheit zu bewerten hat. • Ist die Krankheit eines ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Tattoos und Piercings in einigen Branchen unerwünscht In einigen Sparten ist sichtbarer Körperschmuck wie Tattoos und Piercings relativ eindeutig nicht erwünscht. Doch was kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in dieser Hinsicht wirklich vorschreiben bzw. verbieten? Grundsätzlich Privatsache des Arbeitnehmers Grundsätzlich ist das Erscheinungsbild und damit auch das Tragen von Piercings und Tattoos die Privatangelegenheit von Arbeitnehmern. Dennoch ergeben sich für Arbeitgeber in verschiedener Hinsicht Gründe dafür, diese zu verbieten. Verbot bei Gefahr für ... weiter lesen
Die Läpple AG mit Sitz in Heilbronn ist ein weltweit tätiger Anbieter von Pressteilen, Rohbaukomponenten, Normalien und Rundtischen sowie Automatisierungslösungen. Zudem bietet das Unternehmen Dienstleistungen für interne und externe Aus- und Weiterbildung an. Das Geschäftsjahr 2019 konnte mit einem Umsatz von 517 Millionen Euro abgeschlossen werden. In den Unternehmensgesellschaften des Konzerns sind aktuell rund 2.700 Arbeitnehmer angestellt. 300 Arbeitnehmer sollen nun nach Wunsch von Läpple bis zum 30.09.2021 freiwillig das Unternehmen verlassen. Finden sich bis dahin nicht genügen Arbeitnehmer , die freiwillig gehen, werden betriebsbedingte ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt auf dem Frankfurter Flughafen mehrere Einzelhandelsgeschäfte. Sie beauftragte ein Sicherheitsunternehmen, durch Einsatz von Testkäufern u. a. das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden sowie die Einhaltung von Kassenvorschriften und eines Rauchverbots zu überwachen. Dabei wurde der Betriebsrat nicht beteiligt. Er hält den Einsatz der Testkäufer für eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Der Betriebsrat hat deshalb von der Arbeitgeberin verlangt, den Einsatz der Testkäufer zu unterlassen. Die Vorinstanzen haben den Antrag abgewiesen. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG verneint. Eine ... weiter lesen
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung Die Klägerin ist als Stationshilfe in einem Krankenhaus des Diakonischen Werks beschäftigt. Kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes (AVR). Diese beruhen auf Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) setzt sich je zur Hälfte aus Mitarbeitern (Dienstnehmervertretern) und aus Vertretern von Trägern Diakonischer Einrichtungen (Dienstgebervertretern) zusammen. Vor dem Hintergrund verstärkter Auslagerungen und Fremdvergaben von Arbeiten wurde auf Grund eines Beschlusses der AK mit Wirkung vom 1. September 1998 in einer ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Entsendung von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit biometrischem Zugangskontrollsystem Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer anweist, sich in einem Kundenbetrieb der dort eingerichteten biometrischen Zugangskontrolle zu unterziehen. Die Anweisung betrifft das betriebliche Verhalten der entsandten Kundendienstmitarbeiter und ist daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Außerdem handelt es sich um die nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtige Anwendung einer technischen Überwachungseinrichtung. Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats steht nicht entgegen, dass das Zugangskontrollsystem im Kundenbetrieb eingerichtet ist. Zwar hat der Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2015, Aktenzeichen 7 Sa 1619/14. Ausgangslage: Im Betriebsverfassungsrecht gilt ein Gleichbehandlungsgrundsatz, § 75 Abs. 1 BetrVG. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer ... weiter lesen
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen ... weiter lesen
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema mit mindestens zwei Vergütungsgruppen. Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung dient der Richtigkeitskontrolle. Sein Mitbeurteilungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich nur auf die zutreffende Einstufung des Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe. Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung ua. dann verweigern, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein so genanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Anders als das einfache Arbeitszeugnis enthält dieses mehr als nur eine Bestätigung der Beschäftigungszeit. So enthält das Zeugnis eine konkrete Beschreibung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses und eine Bewertung der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Formale Anforderungen an das Arbeitszeugnis: Der Arbeitgeber muss bei der Formulierung des Arbeitszeugnisses bestimmte formale Anforderungen einhalten. So muss das Arbeitszeugnis auf dem Geschäftspapier ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Unbedingte Beendigung verbunden mit Angebot zur Fortsetzung: Die in der Praxis einhellig verwendete Form der Änderungskündigung ist die, die sich an § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) orientiert. Der Arbeitgeber kündigt demnach das Arbeitsverhältnis unbedingt zum entsprechenden Datum und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig die Fortsetzung desselben zu geänderten Bedingungen an. Bedingte Kündigung für Fall der Ablehnung des Fortsetzungsangebots: Ebenfalls möglich, in der Praxis aber kaum umgesetzt, ist eine bedingte ... weiter lesen
Berlin (jur). Berliner Polizeibeamte können für Mehrarbeit im polizeilichen Bereitschaftsdienst vollen Freizeitausgleich verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 12. Januar 2016 bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: VG 26 K 58.14). Die Richter erklärten damit das Vorgehen des Landes für rechtswidrig, nur eine Dienstbefreiung von einem Drittel der Bereitschaftsdienstzeit zu gewähren. Geklagt hatte ein Polizeioberkommissar, der 2011 zur Unterstützung der niedersächsischen Polizei anlässlich eines Castor-Transports nach Gorleben über seine regelmäßige Arbeitszeit hinaus Bereitschaftsdienste leistete. Für die Mehrarbeit beanspruchte er ... weiter lesen