Bauabnahme
Jedes Bauvorhaben wird von der zuständigen Baubehörde überwacht. Dies dient dem Zweck, die Sicherheitsstandards des Hauses als auch der Baustelle zu gewährleisten. Angemeldete wie auch unangemeldete Überprüfungsbesuche auf dem Bau sorgen für die Einhaltung. Jedoch ist vielen Bauherren nicht bewusst, dass es nicht nur die Bauabnahme am Ende des Projektes geben muss. Die Bauabnahme ist die Übergangsphase zwischen der Ausführung des Bauprojektes in die Nutzungsphase. Bei einer Bauabnahme wird die Einhaltung der anzuwendenden Bauvorschriften in baurechtlichen wie auch bautechnischen Belangen kontrolliert. Doch ist es möglich, dass vor der Schlussabnahme bereits eine Schnurgerüst- bzw. eine Rohbauabnahme erfolgen. Werden bei der Schlussabnahme neben den herkömmlichen Gewerken auch die Kamin- und Heizungsanlage speziell überprüft, so wird bei einer Schnurgerüstabnahme anhand eines Schnürgerüstes die Lage des Bauprojektes innerhalb des Lageplanes überprüft. Sie muss mit der Baugenehmigung übereinstimmen. Die Rohbauabnahme wird zur Sicherung der Sicherheitsstandards des Gebäudes vorgenommen. Schall, Wärmeschutz, Kamine, Dachkonstruktion – diese grundlegenden Dinge müssen abgenommen werden, um den Bau weiter vorantreiben zu können.
Sind Sie in die Situation geraten, dass die Baubehörde Ihr Bauvorhaben aufgrund von Sicherheitsmängeln vorläufig gestoppt hat? Mit einem Rechtsanwalt für Bauabnahme an Ihrer Seite sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung, die zur Verfügung steht. Zusammen mit Ihnen, dem Architekten und dem Bauleiter ist der Anwalt für Bauabnahme in der Lage, die etwaigen Fehler in der Bearbeitung der Baugenehmigung zu entdecken. Sollte es zu einem Baustopp gekommen sein, so wird er Sie über die Möglichkeiten informieren, die Ihnen zur Wiederaufnahme der Bautätigkeiten zur Verfügung stehen. Im Falle einer Klage ist er der kompetente Vertreter Ihrer Interessen.