Wegerecht
Das doch recht umfassende Straßenverkehrsrecht in Deutschland beinhaltet auch das sogenannte Wegerecht. Doch nicht nur im Straßenverkehr spricht man vom Wegerecht. Diesen Begriff gibt es auch im Sachenrecht, im Telekommunikationsrecht sowie im Straßen- und Wegerecht, bei dem es um die Regelungen über die Träger der Straßenbaulast geht. Aber was beinhaltet das Wegerecht ganz genau?
Die verkehrsrechtliche Anordnung des Wegerechtes erfolgt unmittelbar und erfordert ebenso unmittelbar deren Befolgung durch die anderen Verkehrsteilnehmer. Im Grunde ist damit gemeint, dass jeder Verkehrsteilnehmer Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Signalhorn „freie Bahn“ zu schaffen hat. Wenn also Einsatzfahrzeuge unterwegs sind, fordern sie das Wegerecht für sich ein und alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sich an diese unmittelbare Anordnung zu halten. Wer sich dem widersetzt oder nicht auf das durch Blaulicht und Signalhorn eingeforderte Wegerecht achtet, handelt verkehrswidrig. Infolgedessen wird ein Verstoß gegen das Wegerecht als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet. Die Befolgung dieser Anordnung des Wegerechtes geht sogar so weit, dass Verkehrsteilnehmer zu kleineren Unfällen, wie zum Beispiel Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren von roten Ampeln, verpflichtet sind. Das natürlich nur, wenn dadurch nicht noch weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Der Rechtsanwalt für Wegerecht wird z.B. Verkehrsteilnehmer dahingehend beraten, wenn es beispielsweise infolge eines Einsatzes von einem Rettungswagen zu einem Blechschaden am eigenen Auto gekommen ist, weil man beim Ausweichen auf den Gehweg vielleicht einen Papierkorb gerammt hat. Der Anwalt zum Wegerecht kann in dem Fall alles mit der Versicherung klären. Ein Rechtsanwalt kann ebenso auch Verkehrsteilnehmer vor Gericht vertreten, die unter Umständen einem Einsatzwagen das Wegerecht nicht eingeräumt haben. Der Anwalt kann in dem Fall versuchen, die Unschuld seines Mandanten zu beweisen und etwaige Schadenersatzansprüche abzuwenden.