Grenzbebauung
Bauherren müssen vieles bei der Planung ihres Traumhauses beachten. Dies gilt nicht nur für die Immobilie selber, sondern auch für das Grundstück. So ist es wichtig, dass alle Abstände zu anderen Häusern und Grundstücken gemäß der Landesbauordnung eingehalten werden. Andernfalls kann die Baugenehmigung verweigert werden. Kann der Abstand des Hauses zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden, so spricht man von Grenzbebauung. Doch was hat es damit auf sich? Die Abstände zu anderen Häusern, egal ob sie sich auf einem oder mehreren Grundstücken befinden, dienen den Brandschutz, der Belichtung, der Belüftung, aber auch dem Sozialabstand. In den verschiedenen Verordnungen sind die vorgeschriebenen Mindestabstände hierfür zu finden. Der Gebäudeabstand definiert den Abstand zu anderen Gebäuden. Der Grenzabstand definiert den Abstand zwischen dem Haus und der Grundstücksgrenze. Wird diese nicht eingehalten, so kann der Nachbar Einspruch gegen das Bauvorhaben erheben. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Wohnhaus, eine Garage oder nur eine Gartenlaube handelt.
Sind Sie in die Situation geraten, dass Ihr Nachbar seinen Neubau zu dicht an Ihrer Grundstücksgrenze plant, so ist guter Rat teuer, wenn er nicht zum Einlenken gebracht werden kann. Hier ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Grenzbebauung angeraten. Er kennt die aktuellen Werte der verschiedenen Gemeinden und ist mit den rechtlichen Maßnahmen, die ergriffen werden können, vertraut. Zudem hat der Anwalt für Grenzbebauung auch Kontakte zu den zuständigen Baubehörden, sodass er bei einem Zuwiderhandeln der entsprechenden Baugenehmigung an der richtigen Stelle in Ihrem Namen widersprechen kann. Mit seiner helfenden Hand können Sie beim Problem mit einer Grenzbebauung schnell entgegenwirken.