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Leipzig (jur). Flugbegleiter und Fluggastabfertiger sammeln keine Erfahrungen, die sie später auch als Richter besonders gut gebrauchen können. Diese Tätigkeit ist Richtern daher nicht als einkommensteigernde Vortätigkeit anzurechnen, urteilte am Donnerstag, 22. September 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 29.15). Es wies damit einen Berliner Richter ab. Er hatte vor seiner Einstellung bei einem Amtsgericht als Flugbegleiter und Fluggastabfertiger gearbeitet. Mit seiner Klage verlangte er, dies als Vortätigkeiten anzuerkennen, was zu einer höheren Vergütung führen würde. Wie bei Richtern und Beamten bundesweit üblich, richtet sich auch in Berlin die ... weiter lesen
Leipzig (jur). Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter doch wieder dienstfähig, hat er nur auf Antrag Anspruch auf möglichst rasche Wiedereingliederung. Der Dienstherr darf dann nicht abwarten, bis eine voll dem früheren Status entsprechende Stelle frei geworden ist, wie am 15. November 2022 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 2 C 4.21). Vielmehr müsse er „jegliche zumutbare Verwendungsmöglichkeit“ prüfen. Voraussetzung hierfür ist aber ein Antrag. Wird ein dienstunfähiger Beamter wieder dienstfähig, kann er bis zu zehn Jahre lang wieder „reaktiviert“ werden. Nach Landesrecht kann die Frist auch ... weiter lesen
Können Arbeitgeber Kündigungsgründe, die sie schon für eine andere Kündigung genutzt haben, auch verwenden, um eine neue Kündigung zu begründen? Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2016 – 3 Sa 24/16 – , juris. Erhebt der Arbeitnehmer infolge einer Kündigung Kündigungsschutzklage und hat damit Erfolg, muss der Arbeitgeber ihn letztlich zurücknehmen. Damit dürften aber wohl in den wenigsten Fällen alle Probleme gelöst sein. Der Arbeitgeber wird sich oftmals überlegen, ob eine weitere, neue Möglichkeit zur ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer zunächst ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Altenpflege und Krankenpflege anfällig für Scheinselbstständigkeit Das Problem der Scheinselbstständigkeit wird in der Praxis häufig unterschätzt. Die Konsequenzen für Auftraggeber sind oftmals sehr unangenehm: hohe Nachforderungen, was Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Säumniszuschläge angeht. Abgesehen davon kann es zu Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern kommen und auch strafrechtliche Sanktionen (Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen) drohen. Schließlich können mitunter sogar Gewerbeschließung und Insolvenz folgen. Ärgerlich ist besonders, ... weiter lesen
Es ist Ihnen einfach so rausgerutscht, Sie waren verärgert und der Kollege hatte Sie auch absichtlich provoziert. Und nun fragen Sie sich: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden? Es kommt immer darauf an, wen sie wie beleidigt haben und welcher Umgangston in ihrem Betrieb herrscht. So muss die Beleidigung innerhalb des Betriebs erfolgen. Beleidigen sie einen Dritten, der rein gar nichts mit dem Unternehmen zu tun hat, kann man ihnen deswegen nicht kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (Az.: 6 TaBV 46/07) erst im April 2008 wieder bestätigt. Anders sieht es aus, wenn sie ihren Vorgesetzten, ihren Kollegen und ihre Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern ihres ... weiter lesen
In meinen Artikeln hatte ich bereits mehrfach betont, wie wichtig es ist, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung oder nach Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses Klage einzureichen. Fast ebenso wichtig ist es auch, innerhalb dieser Frist die richtigen Anträge zu stellen – aber eben nur fast, wie das Urteil des BAG vom 15.05.2012, 7 AZR 6/11 zeigt. In diesem Fall hatte ein nicht anwaltlicher vertretener Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Frist Entfristungsklage eingereicht mit dem Antrag, dass seit dem 31.05.2007 ein unbefristetes Arbeitsverhältnisses bestehe. Ein solcher Feststellungsantrag ist mangels Feststellungsinteresse unzulässig. Der Arbeitsrichter oder auch ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen: 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. 2. Die Arbeitsverträge enthalten überflüssige Regelungen. 3. In Arbeitsverträgen fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen. 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-Kontrolle (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung) einbezogen. Damit werden die einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von A lexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Kündigung wegen privater Internetnutzung Die Fälle von Kündigungen wegen privater Internetnutzung des Arbeitnehmers haben in letzter Zeit deutlich zugenommen. Die deutschen Gerichte haben sich dementsprechend auch schon wiederholt mit dem Thema beschäftigt. So entschied etwa das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 14. Januar 2016 (Aktenzeichen: 5 Sa 657/15), dass Arbeitnehmern, die in erheblichem Umfang während der Arbeitszeit im Internet unterwegs sind, eine fristlose Kündigung droht. Das LAG ließ zudem verlauten, ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Verstößt ein Berufskraftfahrer gegen Verkehrsvorschriften, liegt damit oftmals auch zugleich ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vor. Handelt es sich dabei um einen leichteren Verstoß, kann darauf noch keine Kündigung gestützt werden, auch wiederholte Verstöße dieser Art sind dazu nicht ohne weiteres geeignet. Etwas anderes kann sich aber bei erheblichen Verstößen ergeben, die auch bereits abgemahnt wurden. Dazu das Landesarbeitsgericht Köln in einem Verfahren, das die vorgenannten Grundsätze gut illustriert: Erhebliche Verkehrsverstöße eines Lkw-Fahrers ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig. Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Freistellung einer Frauenvertreterin Die Klägerin ist als vollzeitbeschäftigte Angestellte an der Universität Freiburg tätig. Für diese Dienststelle ist sie nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG) als Frauenvertreterin gewählt und im Umfang von 60 vH von ihrer Arbeitspflicht befreit. Sie ist zuständig für etwa 1800 Beschäftigte; der Frauenanteil beträgt 57 vH. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 LGlG ist eine Frauenvertreterin zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in erforderlichem Umfang von den übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen. Bei Uneinigkeit über die Freistellung entscheidet eine Schlichtungsstelle. Diese hielt auf einen Antrag der Klägerin hin eine Freistellung im Umfang von 75 vH für geboten. An diese ... weiter lesen