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Eine Briefkastenfirma muss nicht immer nur in Panama oder anderen (zumeist) warmen Gefilden sitzen, auch in Deutschland oder im europäischen Ausland existieren jede Menge Briefkastenfirmen. Eine Briefkastenfirma ist auch nicht per se mit kriminellen Hintergründen zu verbinden oder illegal. Vielmehr macht die zunehmende Digitalisierung in vielen Branchen es auch gar nicht mehr erforderlich ein eigentliches Büro vorzuhalten, sondern es wird von vielen Orten aus gearbeitet. Der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit kann bei diesen Geschäftsmodellen oft auch gar nicht mehr bestimmt werden. Strenge Vorschriften bei der Umsatzsteuer Gerade beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist das Steuerrecht sehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Gerade in Konzernen und Firmen, die europa- oder sogar weltweit agieren, ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Mitarbeiter im Laufe seiner Karriere bei einer Tochtergesellschaft im Ausland tätig wird. Häufig wird dabei der Erstwohnsitz in der Heimat beibehalten. Problematisch ist in diesen Fällen, ob die Unterhaltung der ausländischen Wohnung, sowie die so anfallenden Reisekosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. So lag der Fall, den das Finanzgericht Düsseldorf in ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann. Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen
Mannheim (jur). Ganzkörper-Tantramassagen bereiten sexuelles Vergnügen und sind daher vergnügungssteuerpflichtig. Solch eine Massage bietet „bei objektiver Betrachtungsweise eine Zerstreuung und Entspannung mit erotischem Bezug“, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Montag, 21. Juli 2014 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 S 3/14). Die im Streit stehende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Stuttgart sei auch nicht auf das Rotlichtmilieu beschränkt, so die Mannheimer Richter in ihrem jetzt zugestellten Urteil nach mündlicher Verhandlung vom 3. Juli 2014. Stuttgart hatte von der Klägerin, die in der Landeshauptstadt ein Massage-Studio betreibt, ... weiter lesen
Köln (jur). Wer das Beklagen von Unternehmensentscheidungen zum Geschäftsmodell erhebt, muss die erzielten Einkünfte auch entsprechend versteuern. Zahlungen der Unternehmen für die Rücknahme der Klage unterliegen in jedem Fall der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 15. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3023/13). „Bei Wiederholungsabsicht“ müsse ein solcher sogenannter „räuberischer Aktionär“ zudem auch Umsatzsteuer zahlen. Der Kläger hatte von mehreren Unternehmen ein bis 100 Aktien im Wert zwischen zehn und 500 Euro gekauft. Danach focht er Unternehmensentscheidungen der Aktiengesellschaften an. In ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Der Bundesfinanzhof hatte nun über den Ort einer solchen Arbeitsstätte zu entscheiden. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit, solle nach den Richtern dann vorzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Wenn ... weiter lesen
Hannover (jur). Musiker brauchen buchstäblich Raum für Kreativität. Die Kosten eines entsprechenden Zimmers gehören daher in voller Höhe zu ihren Betriebsausgaben, so ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in Hannover, auf das das Gericht in seinem Newsletter vom Mittwoch, 19. September 2012, hingewiesen hat (Az.: 1 K 272/10). Es gab damit einem Musiker, Arrangeur und Produzenten recht. Dieser nutzte privat und auch für die Arbeit zwei Häuser. In einem befanden sich ein voll eingerichtetes Tonstudio sowie ein Büro und ein Archivraum. Im zweiten Haus, abgeschieden auf dem Land gelegen, befand sich neben einer großen Privatwohnung auch ein 82 Quadratmeter großer ... weiter lesen
Für Laien ist das Steuerstrafrecht nur schwer zu verstehen und nachzuvollziehen. Bei Problemen mit Finanzbehörden, ist man auf professionelle Hilfe angewiesen. Der renommierte Rechtsanwalt Michael Hepp hat jahrelange Erfahrungen in diesem Bereich und berät und vertritt seine Mandanten bei allen Konflikten mit den Behörden des Finanzbereichs. Zu seinen Spezialgebieten gehören unter anderem das Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Banken und Kapitalrecht und das Arbeitsrecht. Mit dem Kauf der "Steuer-CDs", haben sich viele Menschen dazu entschlossen, eine Selbstanzeige zu stellen. Meistens sind Laien jedoch nicht in der Lage, solche Anzeigen präzise und korrekt zu ... weiter lesen
Grundsteuerrecht: Islamische Kultusgemeinde - rechtsfähiger Verein Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind eine im Steuerrecht tätige und spezialisierte Kanzlei. Herr Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M. hat sowohl den theoretischen Lehrgang des Fachanwalts für Steuerrecht als auch ein zusätzliches Studium im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen. Von der Grundsteuer befreit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 GrStG der Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung ... weiter lesen
München (jur). Zieht ein Pleiteunternehmen weitere Firmen mit in die Insolvenz, bekommt der Fiskus künftig weniger vom Restgeld ab. Mit einem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München die Voraussetzungen verschärft, unter denen das Finanzamt alte Umsatzsteuerschulden des Insolvenzunternehmens mit neuen Erstattungsansprüchen aufrechnen kann (Az.: VII R 29/11). Laut Insolvenzordnung dürfen Gläubiger eigene Forderungen und Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn beide noch aus der Zeit vor der Insolvenz stammen. Dagegen dürfen die alten Schulden nicht mit Gegenforderungen aus Geschäften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die von den Anlegern mit der Beteiligung erhofften Steuervorteile ergeben sich oftmals erst zum Ende der Beteiligung. Häufig führt die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, zu Problemen bei den Anlegern. Diese sind häufig nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. In der Regel hängt die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.5.2017 - V R 52/15 Aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Mai 2017 könnten sich enorme Auswirkungen auf die deutsche Vereinslandschaft entwickeln. Im konkreten Fall ging es um eine Freimaurerloge, die entsprechend ihrer Satzung keine Frauen aufnahm. Die Loge war als juristische Person des Zivilrechts organisiert und damit eine Körperschaft. Das Finanzamt hatte in Frage gestellt, ob die Freimaurerloge als gemeinnützig angesehen werden kann. Dies hat massive Folgen für die Besteuerung eines Vereins. Gemäß § 5 Abs. I Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der ... weiter lesen