Auch wenn in Deutschland bei dem Wort "Mindestlohn" jeder an das Mindestlohngesetz denkt, das jedem Arbeitnehmer einen Stundenlohn von EUR 8,50 brutto zuspricht, gab und gibt es noch andere Bereiche, in denen Mindestlöhne zu beachten sind. Dies ist u.a. der Fall bei der Arbeitnehmerentsendung, wenn also Arbeitnehmer eines Unternehmens aus dem Ausland nach Deutschland geschickt werden, um hier Arbeiten auszuführen.
Das Arbeitnehmerentsendegesetz ordnet an, dass der ausländische Arbeitgeber in der Zeit, in der er seine Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze, den bezahlten MIndestjahresurlaub usw. ... weiter lesen