Anlegerschutz
Ein Anleger wird auch Investor genannt. Er legt sein Geld am Kapitalmarkt an, investiert. Durch den Anlegerschutz, mit all seinen Maßnahmen, soll der Investor geschützt werden. Dieses Bedürfnis entstand durch die Annahme, dass der gewöhnliche Anleger über weniger Fachkenntnis, Information und Erfahrung im Investitionsgeschäft verfügt. Die Hauptaufgabe der Anlegerschützer liegt darin, den Anleger vor unseriösen Angeboten und Geschäften zu schützen. Dieser Schutz beinhaltet auch die Beratung sowie schriftliche Informationen, die dem Interessenten zur Verfügung gestellt werden. Hierbei werden sowohl nationale, wie auch internationale Anbieter überprüft. Ebenso werden anhand von jahrelang geführten Statistiken Tendenzen veröffentlicht, in welchen Bereichen sich Investitionen nicht oder aber besonders eignen. Durch die Durchleuchtung der Aktiengesellschaften soll Transparenz für den Anleger geschaffen werden. So können versteckte Kosten aufgedeckt und in die Entscheidungsfindung integriert werden. Mit Hilfe von gesetzlichen Regelungen, einer Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen, der Schaffung von Transparenz sowie der intensiven Beratung von Anlegern wird die Vermittlung unseriöser Anlagemöglichkeiten erschwert. Ebenso wird die Zahl der unseriös arbeitenden Finanzberater dezimiert.
Trotz dieser guten Voraussetzungen kommt es immer wieder vor, dass Mandanten beim Rechtsanwalt für Anlegerschutz vorstellig werden. Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen geschehen. Hat es sich gezeigt, dass ein Unternehmen falschen Voraussetzungen für die Geldanlage geschaffen hat oder die Transparenz nicht vollständig in Hinblick auf eine Anlage gewesen ist, gibt es rechtliche Wege, zu seinem Recht zu kommen. Der Anwalt für Anlegerschutz ist mit der Branche der Finanzdienstleister ebenso vertraut wie mit der dazugehörigen Rechtslage. Er klärt den Anleger auf und führt in seinem Auftrag Mediationen mit der betreffenden Firma durch.