Bürgschaft
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber einer dritten Person (Gläubiger), für die Außenstände eines Schuldners aufzukommen, falls dieser dazu nicht in der Lage ist. Der Gläubiger sichert sich durch die Bürgschaft gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ab. In den meisten Fällen kommt es bei Darlehn oder Hauskäufen zur Einforderung einer Bürgschaft durch die Bank bzw. den Geldgeber. Die rechtlichen Belange, die aus einer Bürgschaft entstehen, sind im BGB verankert. Zur Erstellung einer Bürgschaft ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Bürgen notwendig. In dieser werden alle wichtigen Bestandteile der Bürgschaft aufgeführt:
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Benennung der Hauptschuld
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Bürgschaftsbetrag
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Genaue Bezeichnung des / der Gläubiger
Ohne diese schriftliche Einverständniserklärung ist eine Bürgschaft rechtens nicht existent. Des Weiteren bedarf es der Achtsamkeit bei der Auswahl des Bürgen. Folgende Voraussetzungen lassen ihn sofort als Bürgen ausscheiden:
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Besteht bereits eine starke finanzielle Belastung des potentiellen Bürgen, kann eine Bürgschaft den möglichen Bürgen finanziell überfordern.
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Besteht eine enge, emotionale Verbundenheit zwischen dem Bürgen und dem Schuldner
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Besteht ein begründeter Verdacht, der Gläubiger nutzt die enge Verbundenheit zu seinen Gunsten aus, wird der Bürge nicht akzeptiert bzw. die Bürgschaft erweist sich als nicht rechtens.
Der Rechtsanwalt für Bürgschaft klärt seinen Mandanten bereits im Vorfeld auf, welche Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss einer Bürgschaft notwendig sind. Auf etwaige Unsicherheit macht er den Klienten aufmerksam bzw. begrenzt dadurch den Kreis der möglichen Bürgen. Um eine Bürgschaft gut abgesichert auf den Weg zu bringen, ist es für Schuldner wie auch den Bürgen sinnvoll, sich die sachkundige Unterstützung eines Anwaltes für Bürgschaft zu sichern.