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Selbst wenn in einem Unternehmen die private Internetnutzung grundsätzlich gestattet ist, sollten Arbeitnehmer hiervon nur in begrenztem Umfang und nur in den Pausen Gebrauch machen. Das gilt sowohl für privaten E-Mail-Verkehr, wie auch für die Nutzung sozialer Netzwerke (Facebook, Linkedin, Xing). Es gilt auch für das Führen privater Telefongespräche. Mit Urteil vom 31.5.2010 hat Landesarbeitsgericht Niedersachsen (AZ: 12 Sa 875/09) die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis bereits seit 32 Jahren bestand, für rechtens erklärt. Der Arbeitnehmer hatte während der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 . Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine ... weiter lesen
In vielen Berufsgruppen (z.B. bei Journalisten, Rechtsanwälten, Schauspielern, Architekten und Ärzten) ist es nahezu üblich, dass Mitarbeiter als sogenannte Freie Mitarbeiter, auch Freelancer genannt, beschäftigt werden. Häufig sind diese Mitarbeiter als sogenannte Scheinselbständige eigentlich Arbeitnehmer. Wird das Vertragsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, genießen Arbeitnehmer im Gegensatz zu echten Freien Mitarbeitern Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. 1. Warum zahlen Arbeitgeber auch Freien Mitarbeitern im Falle einer Klage häufig eine Abfindung? Freie Mitarbeiter genießen keinen Kündigungsschutz nach dem ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast zuletzt eine Reihe von Beiträgen zum Thema Arbeitszeit gemacht. Jetzt soll es noch um das spezielle Thema der geteilten Dienste gehen. Was ist denn darunter zu verstehen? Fachanwalt Bredereck: Geteilter Dienst ist ein Phänomen, das sich z. B. häufig in Pflegeeinrichtungen findet. Dabei sind die Arbeitszeiten dann so ausgestaltet, dass der Arbeitnehmer seine Leistung nicht an einem Stück erbringt, sondern etwa einmal morgens und dann erst wieder am Abend. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber zu diesen Zeiten einen erhöhten ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Entsendet eine Baufirma einen Bauarbeiter zum Arbeitseinsatz ins Ausland, ohne dass der Lohn für die Arbeit konkret vereinbart wird, schuldet der Arbeitgeber nach § 612 BGB die übliche Vergütung. Doch wie bestimmt sich diese? Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20. April 2011, AZ: 5 AZR 171/10 ) wendet den Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn) an. Weiter war fraglich, ob der Mindestlohn West oder der Mindestlohn Ost zu zahlen war. Das bestimmt sich nach dem Einstellungsort, meint das Bundesarbeitsgericht. Der Kläger war bei einem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangsfrage Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit? Zahlreiche Auftraggeber fürchten eine Prüfung durch die Rentenversicherung oder aber Statusfeststellungsklagen bzw. Kündigungsschutzklagen von vermeintlich selbstständigen Mitarbeitern. Die Abgrenzung zwischen tatsächlich selbstständigen Mitarbeitern und scheinselbstständigen Mitarbeitern, die eigentlich Arbeitnehmer sind, stellt sich in der Praxis oftmals ungemein schwierig dar und ist mitunter sogar unmöglich. Problematisch für Auftraggeber: prüft die Rentenversicherung, wird sie fast immer zur Annahme ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger , Berlin und Essen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg beschäftigt sich in einem aktuellen Urteil (11.09.2015, 1 Sa 5/15) mit befristeten Arbeitsverträgen von angestellten Ärzten auf dem Weg zum Facharzt. Entwickelt sich ein Sonderrecht in Medizinbetrieben oder passt die Rechtsprechung in die allgemeinen Regelungen des Befristungsrechts? Fachanwalt Bredereck: In einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg geht es um Befristung für Ärzte in der Weiterbildung. Ein interessantes Gebiet, mit dem wir ja auch in der Beratung ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wieder mal hat uns die Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube erreicht. Es geht um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Frage, ob man eine solche auch noch nach sechs Wochen an den Arbeitgeber senden muss. Wie sieht es aus? Fachanwalt Bredereck: Die Frage kommt relativ häufig von Arbeitnehmern, weil das Problem auch immer wieder auftritt. Nach sechs Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung mehr vom Arbeitgeber, sondern in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse. Diese informiert dann den Arbeitgeber über ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Abgesehen davon besteht aber keine Begründungpflicht. Begründung nicht ratsam: Arbeitgebern ist auch grundsätzlich davon abzuraten, eine Begründung in der Kündigung zu liefern. Hintergrund ist folgender: Der Arbeitnehmer wird sich in der Regel gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Die muss ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Übernahme von öffentlichem Amt grundsätzlich kein Kündigungsgrund: Arbeitgeber können in der Regel keine Kündigung darauf stützten, dass der Arbeitnehmer ein öffentliches Amt oder Ehrenamt ausübt. Wer sich politisch als Mandatsträger etwa im Gemeinderat engagiert, ist darüber hinaus sogar oftmals ausdrücklich gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Auch Mitgliedschaft in unliebsamer Partei taugt nicht als Kündigungsgrund: Auch wegen der Mitgliedschaft in einer politischen Partei können Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Interview von Max Renger mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Es ist wieder so weit – ganz Deutschland gerät ins Fußballfieber. Während sich bei den vergangenen Fußball-Weltmeisterschaften in erster Linie die Frage stellte, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Fußball schauen dürfen, dürfte die Problemlage in diesem Jahr woanders liegen. Die meisten Arbeitnehmer haben bei Beginn der Übertragungen längst Feierabend. Doch gerade bei den Spielen, die bis in die Nacht hereinreichen, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis am folgenden Arbeitstag zu befürchten sind. ... weiter lesen
• An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nur dann beschäftigt werden, wenn sie ihre Arbeit nicht an Werktagen vornehmen können. • Hierzu zählen besonders Notdienste, Rettungsdienste, Feuerwehr, Beschäftigte in Krankenhäusern und in anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen. • Eine Auflistung wer kraft Gesetz an Sonn- und Feiertagen arbeiten darf befindet sich in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). • Die Beschäftigungsdauer an Sonn- und Feiertagen darf regelmäßig nicht länger als acht Stunden betragen. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des Ausgleichszeitraums an ... weiter lesen