Infos zum Rechtsanwalt für Domainrecht
Für die Vergabe von Internetdomänen ist eine Vielzahl von Regelungen notwendig. Diese werden unter dem Oberbegriff Domainrecht zusammengefasst. Die Regelungen verteilen sich auf unterschiedliche Rechtsbereiche. Professionelle Domainanbieter müssen vor der Anmeldung von der DENIC oder von einem Provider geprüft werden. Bei diesem Vorgang werden Namensrecht, Markenrecht sowie Wettbewerbsrecht überprüft. Gängige Domainnamen verführen zum vorsätzlichen Missbrauch. Mit diesem Domaingrabbing genannten Missbrauch gehen das Cybersquatting, Typosquatting sowie das Markengrabbing einher.
Streitigkeiten können mit Hilfe von §§ 14, 15 Markengesetz sowie als Namensinhaber nach BGB §§ 12, 823, 826, 1004 endgültige Klärung finden. So ist etwa eine Registrierung nach § 12 BGB bereits ein unbefugter Gebrauch eines Namens. Die nicht befugte Verwendung eines besonderen Kennzeichens als Domain-Namen im geschäftlichen Bereich bezeichnet eine Beeinträchtigung der sogenannten Kennzeichnungskraft gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 15 Abs. 3 Markengesetz. Kommen mehrere Namensträger für einen Domain-Namen in Frage, sind sie zunächst als Parteien mit gleichberechtigten Ansprüchen zu sehen. Ist der Bekanntheitsgrad bei einem von ihnen überdurchschnittlich hoch, kann er verpflichtet sein, einen unterscheidenden Zusatz seinem Domainnamen zu zufügen, um sich mit seiner Internetadresse abzuheben.
Werden keine Rechte Dritter verletzt, ist der Handel mit Domainnamen grundsätzlich gestattet. Jedoch kommt es vielfach vor, dass ein Name sowie ähnlich klingende bzw. dieselbe Aussage tätigende Namen von einer Person gekauft und einbehalten werden. Die Seiten selber werden mit eher nichts sagenden Inhalten gefüllt, die mit der Namensbezeichnung eher wenig gemein haben. Dieses Phänomen nennt man Domaingrabbing. Es ist das fehlende Interesse genau unter diesem Namen einen korrekten Seiteninhalt zu veröffentlichen, der dieses Handeln strafbar macht.
Das ständige Ausweiten des Internets macht es leider scheinbar immer einfacher, auf illegale Weise auf sich aufmerksam zu machen. Oft ist es nicht das Irreführen durch den Domainnamen, sondern das Irreführen durch den Seiteninhalt, welcher die Konsultation eines Rechtsanwalts für Domainrecht notwendig macht. Da es sich um bereichsüberfassende Rechtsprechung handelt, ist es von Vorteil, wenn der Rechtsanwalt für Domainrecht auch das IT-Recht, Onlinerecht, das Internetrecht sowie das internationale Strafrecht beherrscht. Je nach Sachlage ist es zudem sinnvoll, wenn der Anwalt über Fachkenntnisse in den Bereichen Softwareschutzrecht und EDV-Recht verfügt. Auf diese Weise kann er den Mandanten sofort über eventuelle Maßnahmen zur Lösung der Problematik aufklären. Daher ist in den meisten Fällen, einsichtige Mandanten vorausgesetzt, eine außergerichtliche Einigung möglich.